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Ramabus1605

Anfänger

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1

Mittwoch, 2. Mai 2007, 18:23

Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Guten Tag,
habe hier schon einige tolle Beiträge gelesen.

Nun habe ich folgende Frage:
Mein Sohn ist 14 Jahre alt und lebt seit der Trennung meiner Frau von mir (vor fast 3 Jahren) bei mir. Im erstem Jahr habe ich Trennungsunterhalt gezahlt, danach konnte ich es nicht mehr weil ich meinen Job im Schichtdienst verloren habe. Bei meinem neuem Arbeitgeber verdiene ich fast 1000 ¤ weniger auf Tagesschicht was ein Einkommen von mindesten 1400¤ und bei Überstunden auch schon mal 1600¤ ausmacht. (Netto) Ich fahre 29 km zum Arbeitsplatz. Mein Anwalt sagte ich müsse kein Unterhalt zahlen und hat dies auch dem Anwalt meiner Frau so geschrieben ( vor 14 Monaten). Nun bekomme ich Post von der Arge, weil sich meine Frau dort Unterstützung holt. Nun aber meine Frage:
Wie berechne ich selber ob ich Unterhalt für meine Frau zahlen muss?
Wie hoch ist mein Selbstbehalt unter Berücksichtigung für der Aufwand zum Arbeitsplatz. Welchen Betrag kann ich für meinen Sohn hinzu rechnen?
Was kann ich bei der Berechnung noch berücksichtigen?
Ich erhalte keinen Unterhalt für meinen Sohn.
Leider bin ich noch nicht geschieden, weil Sie alles versucht dies zu verhindern und sich mit allem enorm viel Zeit läßt.

Jetzt schon danke für euere Hilfe
Gruß Ralf[addsig]

Aninjha

Anfänger

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2

Mittwoch, 2. Mai 2007, 19:09

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Ramabus,

herzlich willkommen hier im Forum.

Dein Problem ist gar nicht so ganz einfach zu beantworten, da es sich Unterhaltsrechtlich irgendwie im Kreis dreht.

Trennungsunterhalt stünde Deiner Noch nach einer Trennung zu. Der Trennungsunterhalt ist eine Art Übergangslösung bis zur Scheidung. Trennungsunterhalt soll ihr ermöglichen, in gewissen Zeitraum z.b. sich Arbeit zu suchen, und selber Fuß zu fassen, was, da sie ja ohne Kind ist, ihr durchaus möglich sein sollte.

Nachehelicher Unterhalt wird bei der Scheidung festgelegt, aber ihr dürfte wohl keiner zustehen, da sie ja theoretisch arbeiten gehen könnte.

Nun aber der kleine Haken: Da sie Staatsgelder beantragt, ist es schon richtig, das das Amt ihr sagt, erstmal beim Noch holen. Denn bevor die Allgemeinheit zahlt, bist vorrangig Du verpflichtet.

Allerdings, ich gehe mal davon aus, das sie sich nicht ausreichend bemüht, könntest Du sie etwas unter Druck setzen.

Denn sie ist Eurem, bei Dir lebenden Sohn zu Unterhalt verpflichtet, und von daher gesteigert erwerbspflichtig. Sie hat alles zu tun, um einen Job zu bekommen, damit sie den Mindestunterhalt für das Kind aufbringen kann.

Wenn Du diesen Unterhalt nun mal einfordern würdest, würde sie zumindest etwas mehr unter Druck gesetzt, sich Arbeit zu suchen.

Besprich mal diese vorgehensweise mit Deinem Anwalt. Erzeuge ruhig etwas Druck, und fordere ein, was Eurem Kind zusteht.[addsig]

Ramabus1605

Anfänger

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3

Mittwoch, 2. Mai 2007, 21:31

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Aninjha,

danke für deine Antwort. Nun den Kindesunterhalt einzufordern, daran habe ich auch schon gedacht. Diese Aktion läuft schon seit November 2005. Diesbezüglich haben wir zum ende des Monats einen Gerichtstermin. In Bezug auf den "Arbeitswillen" meiner Exfrau habe ich so meine Zweifel. Sie läßt mir wiederholt von Ihrer Anwältin mitteilen das es für Sie keinen Arbeitsplatz gebe, da Sie ungelernt ist und während unserer 17 Jährigen Ehezeit nur gelegendlich gearbeitet hat. Desweiteren macht Sie nun einen auf phsychisch Krank, da ja unser Sohn bei mir lebt. Dabei kümmert Sie sich überhaupt gar nicht um unseren Sohn, selbst Besuchskontakte mußte ich per Gericht erzwingen. was auch interessant ist, ist die Tatsache das Sie nunmehr seit 2 Jahren mit ein und dem selben Mann zusammen wohnt. Intelligent gemacht haben Sie, daß Sie gemeinsam von Wohnung A in die größere Wohnung B gezogen sind und dort eine Wohngemeinschaft gebieldet haben. Aber zurück zum Thema, was mir im schlimmstem Fall passieren kann, ist Unterhalt zahlen zu müssen. Nur ist die Frage wieviel würde mir, ausgehend von 1400¤ Netto noch übrig bleiben?
[addsig]

Aninjha

Anfänger

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4

Mittwoch, 2. Mai 2007, 21:41

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Ramabus,

erwachsenen, also volljährigen, nicht privoligierten gegenüber (z.b. studierende Kinder) hast Du einen Selbstbehalt von etwa 1050-1100¤ gegenüber (etwa, da das OLG entscheidend ist, da die Zahlenm da für jedes OLG anders liegen).

Du kannst Betreuungskosten absetzen, aber bei einem 14 jährigen fallen diese wohl nicht mehr wirklich an :-/

Ich bleibe bei meinem Tipp:

Strebe eine Unterhaltsklage an, und da muß sie jeden Job annehmen, der nur zumutbar ist. Und wenn sie dann auf psychisch krank machen will, dann wird auch das geprüft.

Denk an Euer Leben, und schone nicht die Ex.

Was ich immer so "nett" finde.....hättest Du als Mutter den Thread eröffnet, unter obigen Vorraussetzungen, dann wären zig Antworten gekommen in der Form wie: Das kann Vater nicht tun, wehre Dich, Strafanzeige etc.

Nur wenn Mann/Vater mal postet, dann sind alle gleich ganz ruhig. Warum nur ???

Sorry, bevor ein falsches Bild entssteht....ich bin eher der Typ, der davon abrät, zu harten Mitteln zu greifen, erst mal gütig alles zu versuchen........aber dabei hört mein Verständnis auf, und Frauen/Mütter gehören nicht immer nur geschont.[addsig]

Ramabus1605

Anfänger

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5

Mittwoch, 2. Mai 2007, 22:11

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Danke Aninjha für deine schelle Antwort.

Aber noch eine Frage,
du schreibst mein Selbbehalt liegt bei 1050-1100¤, ich gehe davon aus, dass darin wohl nicht der Lebensunterhalt sprich der Bedarf für meinen Sohn mit einbezogen ist. Der aufwand für meinen Arbeitsplatz in Bezug auf 29km einfache Fahrstrecke müßte doch auch Berücksichtigung finden, oder?
Wenn das denn so ist, mein Selbstbehalt + Bedarf für meinen Sohn + Aufwand für den Arbeitsplatz, dann hätte ich ja nichts zu befürchten.
Also wie geschrieben, die Unterhaltklage (Kindesunterhalt) läuft, in diesem Monat ist Termin bei Gericht. Betreuungskosten kann ich nur noch bedingt absetzen, das heißt in den Schulferien wenn ich kein Urlaub bekomme.

Nur eins möchte ich dir noch sagen, was ich bisher mit dieser Frau erlebt habe, hätte ich so nie erwartet. Anfangs habe ich noch versucht mit Ihr, im Sinne unseres Sohnes, alles gütig zu regeln. Aber das war wohl leider nicht möglich. Ich möchte dies auch hier nicht vertiefen.

Nochmals vielen Dank für deine Antwort[addsig]

Aninjha

Anfänger

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6

Mittwoch, 2. Mai 2007, 22:22

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Ramabus,

für das Kind wird auch ein Bedarf angesetzt, aber ich weiß bei 14 jährigen nicht wirklich, wie hoch der steht.

Ich vermute, und ich betone ausschliesslich, das es nur eine Vermutung meinerseits ist, das sich Euere Bedarf irgendwo inkl. Kindergeld dann trotzdem an der Existenzminimumsgrenze belaufen wird, wenn Noch es geschickt anstellt.

Nicht wenige hier im Forum, sind ae Vati, und arbeiten 40 Stunden Woche, um Unterhalt an Noch zu zahlen, und selber am Existenzminimum zu krächzeln :-(

Das sind leider(Noch!) die Unterhaltsregeln im ach so emanzipierten, fortschrittlichem Deutschland :-(

Wennst magst, schreib mir mal eine PM, aber heute werde ich nicht mehr drauf eingehen da die Arbeit Morgen früh ruft.

[addsig]

Ramabus1605

Anfänger

Beiträge: 1

7

Mittwoch, 2. Mai 2007, 22:25

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Dank, ich denke meine Fragen sind beantwortet.
Guten Schlaf, muß auch morgen früh raus[addsig]

Tetzlaff

Anfänger

Beiträge: 1

8

Mittwoch, 2. Mai 2007, 22:31

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo ramabus,

ich möchte mich Aninjha anschließen. Du solltest deine Noch-Frau unbedingt auf Unterhalt verklagen um die Sache an sich einmal kräftig an zuschieben.
Im übrigen würde ich die Arge fragen, ob sie nicht einmal die WG näher in Augenschein nehmen möchte, möglicherweise ließe sich da ja auch ein Betrug nachweisen!

Meine Noch-Frau hat ähnliches versucht, die Kinder lebten schon über ein Jahr bei mir als sie ihre Klage auf Unterhalt eingereicht hat. Nur hatte sie vergessen ihre RA darüber zu informieren das ich mit dem Zeitpunkt der Betreuung meiner Kinder selber arbeitslos geworden war. Zur Gerichtsverhandlung ist sie auch nicht erschienen. Ergo wurde ihre Forderung abgelehnt.

Selbstredend bezahlt sie natürlich auch keinen Unterhalt für die Kinder und "kann leider" nicht arbeiten, während ich schon eine halbjährige Fortbildungsmaßnahme mit Praktikum, sowie jetzt 5 Monate in einem 1 Eurojob hinter mir habe.

Und um Aninjha zufrieden zu stellen :-D, nicht immer sind die Männer die Bösen, manchmal ist es auch umgekehrt!

Grüße Roland [addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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9

Mittwoch, 2. Mai 2007, 22:44

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Zitat von »Tetzlaff«


Und um Aninjha zufrieden zu stellen :-D, nicht immer sind die Männer die Bösen, manchmal ist es auch umgekehrt!

Grüße Roland


Hallo Roland,

sorry, mich mußt Du nicht zufriedenstellen in der Hinsicht.

Da hast Du etwas falsch belesen, oder verstanden.

Ich denke, wenn man es mal ein jeder auf Abstand betrachtet, sind an Partnerschaftsentzweiung wirklich beide schuld, irgendwie, aber wen es um Trennung und Unterhalt geht, dann wei, schäme ich mich oftmals, weiblich zu sein :roll: [addsig]

Tetzlaff

Anfänger

Beiträge: 1

10

Mittwoch, 2. Mai 2007, 23:14

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

[/quote]Hallo Roland,
sorry, mich mußt Du nicht zufriedenstellen in der Hinsicht.
Da hast Du etwas falsch belesen, oder verstanden. [/quote]

Weiß ich doch, war ironisch gemeint. :lol:

8-) roland [addsig]

Ramabus1605

Anfänger

Beiträge: 1

11

Mittwoch, 4. Juli 2007, 20:50

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo und guten Abend zusammen,

möchte hier noch an mein altes Thema anknüpfen.
Wie ich in meinem letztem Beitrag ja bereits geschrieben habe, war ende Mai die Gerichtsverhandlung in Sache Kindesunterhalt. Heute habe ich das Urteil erhalten, wonach meine Exfrau Unterhalt, rückwirkend ab November 2006 zahlen muß. Nun stellen sich da aber doch noch enige Fragen.
1. Auf Antrag wurde mir Gerichtskosten bewilligt, allerdings auf Ratenzahlung. Diese Zahlungen leiste ich nun auch schon seit einigen Monaten. Im Urteil steht jetzt das die Beklagte die Kosten für diese Verhandlung zu zahlen hat. Heißt das jetzt das ich keine weiteren Raten mehr zahlen muß und das gezahlte erstattet bekomme?

2. Wie gehe ich jetzt weiter in der Sache vor?
Sie ist verurteilt Unterhalt zu zahlen, soweit schön. Kann aber nicht weil Sie von der Arge lebt. Und solange Sie nicht arbeiten will, wird da auch nichts zu holen sein. Macht es da eigendlich Sinn weitere Schritte ein zu leiten?

Ich denke das weitere Schritte nur wieder Kosten verursachen, die ich wieder mal in Vorleistung zahlen müßte. Eben Geld das mir und meinem Sohn wieder fehlen dürfte. Auf der anderen Seite hatte diese Klage ja erst mal den Sinn, Ihr zu zeigen das auch Sie Pflichten hat und nicht immer nur Fordern kann. Zur Information, wir sind seit 3 Jahren getrennt. Ein Jahr hatte ich Trennungsunterhalt gezahlt, danach nichts mehr weil ich durch Insolvenz meines Arbeitgebers meinen Job verlohren hatte. Das Einkommen aus meinem jetzigem Job reicht nicht mehr aus um etwas zahlen zu können, aber diese Infos stehen auch noch in meinem ersten Posting.


Vieleicht findet sich ja jemand der da schon Erfahrung damit gemacht hat, währe dankbar für jede Information.

Gruß Ralf

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Ramabus1605, 04.07.2007, 21:57 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Ramabus1605

Anfänger

Beiträge: 1

12

Mittwoch, 4. Juli 2007, 20:53

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Wünsche noch einen schönen Abend<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Ramabus1605, 04.07.2007, 21:56 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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13

Mittwoch, 4. Juli 2007, 21:50

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Ralf,

durch dieses Urteil nun ist zumindest erst einmal ein Titel zustandegekommen.

Heißt: Alles, was Ex nicht zahlt, summiert sich.

Nun ja. Vermutlich wird sie nie mehr an Reichtümer gelangen, so das es pfändbar wäre, oder?

Man sehe doch mal beide Seiten ;-)

vielleicht hilft Dir dort erst wirklich nur noch, mal etwas Gras drüber wachsen lassen, der Ex in einigen Monaten ein entgegenkommen anbieten....um vielleicht irgendwann wenigstens etwas zu sehen.

Die harte Schiene wäre natrlich: Anzeige auf Unterhaltspflichtverletzung (kann Gefängnis bis zu 3 Jahren sein, aber mal ehrlich.....im Gefängnis sitzende, kosten nur, was woanders fehlt, und dadurch werden sie auch nicht leistungsfähig)

Wenn ich Eure Fakten nun richtig hab:

Sie verurteilt nach zu zahlen ab xx.....nun denn weiterhin YY.....

Wird es wohl nicht können, oder wurde sie zu Zahlungen veranlasst, die sie trotz Hartz 4 leisten kann? (z.b. aus erwerbsfreibeträgen o.ä.?)?[addsig]

Ramabus1605

Anfänger

Beiträge: 1

14

Donnerstag, 5. Juli 2007, 03:35

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Aninjha,

danke für deine Anwort. Es ist richtig, Sie ist verurteilt ab Nov.06 rückwirkend den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Da Sie gesteigert Leistungsfähig ist muss Sie jede erdenkliche Arbeit annehmen und sich Notfalls an einen Wochenendtag eine zusätzliche Arbeit suchen um Leistungsfähig zu sein. Nun, ich habe nicht vor Sie ins Gefängnis wegen Unterhaltspflichtverletzung zu bringen, schließlich sehe ich das Sie sich bemüht den Kontakt zu unseren Sohn 14 Tägig zu pflegen. (Obwohl das eigendlich schon alles ist, und das auch erst weil ich entsprechend Druck gemacht habe). Aber vieleicht hat dieses Urteil ja auch eine heilende Wirkung auf Sie und Sie fängt mal an sich zu bewegen und für Ihr Leben selbst Verantwortung zu übernehmen, sprich für Ihr Auskommen zu sorgen. Ich denke genug Zeit habe ich Ihr gegeben sich um diese Dinge zu kümmern, 3 Jahre sind mehr als genug, oder?

Bleibt nur noch die Frage mit den Prozeßkosten.
Muß ich diese Raten nun weiter zahlen?

Gruß Ralf
[addsig]

Windpoeckchen

Anfänger

Beiträge: 1

15

Donnerstag, 5. Juli 2007, 07:37

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?


sebastian02

Anfänger

Beiträge: 1

16

Donnerstag, 5. Juli 2007, 11:05

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Ralf,

die Freigrenze müßte für dich und deinen Sohn bei 1260 ¤ liegen.Von deinem Bruttolohn müßten noch fünf Prozent abgerechnet werden(Aufwendungspauschale für Arbeitskosten und fahren) und diese auf deine Freigrenze draufgetan.Also kommt das mit den 1400 ¤ hin.Falls du noch irgendwelche Abzahlungen hast, müßten diese dazu gerechnet werden.
Setzt dich doch mal mit dem Sachbearbeiter(Arge) von deiner zukünftigen Ex in Verbindung. Mit ein paar freundlichen Worten wirst du bestimmt schnell Gewissheit haben.Da sie den Prozeß ja verloren hat,müßte Sie zahlen,auch hier wäre ein Telefonat mit der PKH Stelle deines Gerichtes wohl klärend.

Viel Glück und liebe Grüße Michael<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: sebastian02, 05.07.2007, 13:06 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Ramabus1605

Anfänger

Beiträge: 1

17

Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:35

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Vielen Dank für für Euere Antworten, werde mich mit den entsprechenden Stellen mal in Verbindung setzen. [addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge: 0

18

Freitag, 6. Juli 2007, 08:16

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo Ramabus,

deiner Ex gehört mal kräftig in den A... getreten...

Wenn Du mit dem Sachbearbeiter von der Arge sprichst, könntest Du ja so nebenbei erwähnen, dass durch die Vorbereitung zur Prüfung zur Hauswirtschafterin, die Voraussetzungen sind ja erfüllt..., die Klientin eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann... Dafür werden Vorbereitungskurse angeboten, die teilweise kostenlos sind und (bei uns) einen Tag pro Woche über ca. 1 Jahr stattfinden...

Während der unterrichtsfreien Tage könnte sie ja im Rahmen eines 1 ¤-Jobs entsprechende Berufserfahrung sammeln.

Die Arge hat durchaus die Möglichkeit deine Ex von diesem Weg zu "überzeugen"...

Alles Gute
Anna

matjamu

Anfänger

Beiträge: 1

19

Freitag, 6. Juli 2007, 12:16

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

hallo,

kann man jemanden, der von der Arge lebt, denn auf Unterhalt verklagen. Mir hat das Jugendamt gesagt, ich könne keinen Titel erwirken, erst, wenn mein Ex wieder flüssig ist.
P.S: Mein Sohn ist 14 und lebt bei mir.
lg[addsig]

Ramabus1605

Anfänger

Beiträge: 1

20

Freitag, 6. Juli 2007, 16:47

RE: Unterhalt zahlen obwohl mein Sohn bei mir lebt?

Hallo matjamu,

also warum solltest Du denn keinen Titel erwirken können nur weil dein Ex von der Arge lebt? Diese Aussage kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Vieleicht meinten Sie aber auch nur, das es keinen Sinn macht einen Titel zu erwirken, weil da nichts zu holen ist. Auf der anderen Seite sicherst Du dir aber die Ansprüche. Nicht zahlen können heißt ja nicht nicht zahlen zu müssen und wenn dein Ex mal zu Geld kommt muß Er auch die aufgelaufene Schuld mit abtragen. Ich habe auch fast 3 Jahre gewartet bis ich diesen Weg gegangen bin. Nur irgendwann hatte ich die Nase voll und war es leid das Sie immer nur von mir wollte aber sich selbst nicht bewegte. Habe lange Unterhalt an Sie bezahlt ohne für unseren Sohn von Ihr was zu bekommen. Noch nicht einmal Zeit hatte Sie für den Jungen. Sie lebte mit Ihren Freund so lange in einem Eheänlichem Verhältnis zusammen wie ich Unterhalt an Sie zahlte. Danach sind Sie gemeinsam in eine Größere Wohnung umgezogen und haben dann eine Wohngemeinschaft gebildet und Sie hat Arge beantragt. Hallo? Daran kann man(n) doch fühlen. Seit dem habe ich die Arge hinter mir stehen die genau prüft wieviel ich verdiene. Sie macht den ganzen Tag nichts, ups stimmt ja nicht, Ihr Freund ist selbstständig und Sie arbeitet für Ihn, nur weiß es keiner, aber mein Sohn erzählt es mir. Beweisen kann ich es aber nicht. Aber gut jetzt, ich steigere mich wieder in was rein, was hier nicht hin gehört. Sinn meiner Unterhaltsklage war, dem gegen zu steuern, Ansprüche zu sichern und Ihr zu zeigen das sie die Pflicht hat sich einen bezahlten Job zu suchen um Ihre Pflicht nachkommen zu können. Sie hat ja genug Zeit, hat nur alle 14 Tage für 6 Stunden den Jungen und dazwischen hat Sie für Ihn keine Zeit, auch nicht wenn mein Sohn fragt ob er vorbei kommen kann oder ich eine Notsituation habe. Der Junge ist Ihr eben egal, Sie interessiert sich nicht für Ihn, kein Anruf von Ihr zwischendurch, Geburtstag wird vergessen, auch wenn der Junge krank ist kommt nichts.

@ Anna
1 ¤--Job sollte sie schon machen (in der Zeit wo ich noch Unterhalt gezahlt habe) da ist Sie nie hin gegangen. Sie will nicht arbeiten das ist eben so, und wenn Sie wo hin muss wird Sie früher oder später krank.

Ich habe von dieser Frau die Backen dick, Sie hat gesagt Sie wird mich ausnehmen wie eine "Gans". Wohl bemerkt, Sie hat mich mit Sohn sitzen lassen, war fast 1 Woche weg ohne das wir wußten wo Sie ist, hatte Vermisstenanzeige gemacht usw usw, dann kam der Brief von Ihrem Anwalt das Sie das Trennungsjahr eingeleitet hat. Das war es dann.

Kopfschüttel, jetzt hab ich mehr geschrieben als ich wollte. Bitte nicht übel nehmen.

Gruß Ralf[addsig]