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1

Freitag, 3. Oktober 2008, 14:52

untreuer Vater hat bisher halbtags gearbeitet...

Mein (untreuer) Ehemann hat sich jetzt von mir getrennt, aber unser 14-jaehriges Kind bleibt bei mir. Ich arbeite schon laenger ganztags und verdiene gut und mein Mann arbeitet halbtags und hat das Kind betreut.
Wie sehr muss er sich jetzt um einen Ganztagsjob bemuehen? Ich finde so gut wie nichts im Internet, weil bei uns alles so "falsch herum" ist: die Frau verdient mehr und behaelt aber das Kind!
Es geht mir aber extrem gegen den Strich, dass ich jetzt - und zwar sehr ordentlich - fuer ihn bezahlen muss, damit er ausziehen oder bei der Neuen einziehen kann!
Muss er die Bemuehungen irgendwie nachweisen und was kann ich tun, wenn er nichts tut? [addsig]

Moni42

Anfänger

Beiträge: 0

2

Freitag, 3. Oktober 2008, 19:01

RE: untreuer Vater hat bisher halbtags gearbeitet...

Hi, zum einen ist er ??berobligatorisch zum Unterhalt verpflichtet - zum anderen ist die Frage inwieweit er bei Untreue das Recht auf EU evt. verliert. Warst du bei einem Anwalt?
LG Moni[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

3

Samstag, 4. Oktober 2008, 09:36

RE: untreuer Vater hat bisher halbtags gearbeitet...

Zitat von »Moni42«

Hi, zum einen ist er ??berobligatorisch zum Unterhalt verpflichtet - zum anderen ist die Frage inwieweit er bei Untreue das Recht auf EU evt. verliert. Warst du bei einem Anwalt?
LG Moni


Bei Untreue das Recht auf EU evtl. verliert.

Ist das so? Mein Noch-Ehemann droht seinen Job zu verlieren, ist l??ckenlos seit 2003 untreu (mit mind. drei Frauen). Eine Antwort interessiert mich sehr![addsig]

Moni42

Anfänger

Beiträge: 0

4

Samstag, 4. Oktober 2008, 09:59

RE: untreuer Vater hat bisher halbtags gearbeitet...

Zitat von »peterpanem2007«


Ist das so? !


Keine Ahnung, beim google findet man so das ein oder andere, aktuelle Entscheide kenne ich nicht und bin auch kein Anwalt, aber mir w??rde sich die Frage stellen.[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

5

Samstag, 4. Oktober 2008, 13:09

RE: untreuer Vater hat bisher halbtags gearbeitet...

Wann entf?¤llt ein Anspruch des Ehegatten auf Trennungsunterhalt?

Zur Verwirkung siehe § 1579 Nr. 2 – Nr. 7 BGB. Darunter fallen insbesondere folgende F?¤lle:
eine Straftat gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten oder einen nahen Angeh??rigen von ihm, z.B. Diebstahl, Unterschlagung, schwere Gewaltstraftat, evtl. auch bei schweren Beleidigungen, Psychoterror.

Missbrauch mit dem Missbrauch. Erlogene Kindesmissbrauchsvorw??rfe sind beliebte M??ttertaktik in Trennungskriegen. Das kann ihren Unterhalt gef?¤hrden: Das OLG Frankfurt beschloss daf??r am 8.6.2005 in Az 6 UF 301/04 eine teilweise Unterhaltsverwirkung.

falsche Anschuldigungen bei Beh??rden und falsche Strafanzeigen. Auch wahrheitsgem?¤sse Strafanzeigen k??nnen zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs f??hren, weil eine solche Strafanzeige gegen die Solidarit?¤tspflicht der Eheleute verst??sst. Das gilt nat??rlich nicht, wenn die Strafanzeige den ehelichen Lebensbereich ber??hrt (z.B. eine Strafanzeige wegen K??rperverletzung oder wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht).

Prozessbetrug im Unterhaltsprozess, z.B. wahrheitswidriges Leugnen einer ehebrecherischen Beziehung

Verschwendung
das Unterlassen einer Heilbehandlung, die eine Arbeitsunf?¤higkeit beheben w??rde
mutwillige Aufgabe der Berufst?¤tigkeit

Anschw?¤rzen beim Arbeitgeber, unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltspflichtigen, Anschw?¤rzen beim Finanzamt, gesch?¤ftliche Sch?¤digung

b??swilliges Verlassen unter erniedrigenden Umst?¤nden, ehebrecherisches Verh?¤ltnis w?¤hrend des Zusammenlebens, Unterschieben eines Kindes, Vereiteln des Umgangsrechts, Straftat gegen den neuen Lebensgef?¤hrten des anderen Ehegatten, unsittlicher Lebenswandel oder ?¤hnlich schweres, einseitiges Fehlverhalten

Es gibt Einschr?¤nkungen, wenn Kinder zu betreuen sind. Dann k??nnen sich M??tter wirklich alles erlauben, ohne irgendwelche Konsequenzen in Kauf zu nehmen. In der Praxis ist die tats?¤chliche Verwirkungsschwelle vor den Gerichten sehr hoch. Die obenstehenden M??glichkeiten sollte man aber immer konsequent auf dem Gerichtsweg aussch??pfen und keine privaten Erpressungsspielchen betreiben.

Um Trennungsunterhalt zu reduzieren, kann man auch anrechenbare Kosten entstehen lassen, um sie nach der Berechnung wieder abzuwerfen. In eine teure Krankenkasse wechseln, in die Kirche eintreten und Kirchensteuer bezahlen, sp?¤ter wieder zur??ckwechseln. Quelle[addsig]