Wann entf?¤llt ein Anspruch des Ehegatten auf Trennungsunterhalt?
Zur Verwirkung siehe § 1579 Nr. 2 – Nr. 7 BGB. Darunter fallen insbesondere folgende F?¤lle:
eine Straftat gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten oder einen nahen Angeh??rigen von ihm, z.B. Diebstahl, Unterschlagung, schwere Gewaltstraftat, evtl. auch bei schweren Beleidigungen, Psychoterror.
Missbrauch mit dem Missbrauch. Erlogene Kindesmissbrauchsvorw??rfe sind beliebte M??ttertaktik in Trennungskriegen. Das kann ihren Unterhalt gef?¤hrden: Das OLG Frankfurt beschloss daf??r am 8.6.2005 in Az 6 UF 301/04 eine teilweise Unterhaltsverwirkung.
falsche Anschuldigungen bei Beh??rden und falsche Strafanzeigen. Auch wahrheitsgem?¤sse Strafanzeigen k??nnen zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs f??hren, weil eine solche Strafanzeige gegen die Solidarit?¤tspflicht der Eheleute verst??sst. Das gilt nat??rlich nicht, wenn die Strafanzeige den ehelichen Lebensbereich ber??hrt (z.B. eine Strafanzeige wegen K??rperverletzung oder wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht).
Prozessbetrug im Unterhaltsprozess, z.B. wahrheitswidriges Leugnen einer ehebrecherischen Beziehung
Verschwendung
das Unterlassen einer Heilbehandlung, die eine Arbeitsunf?¤higkeit beheben w??rde
mutwillige Aufgabe der Berufst?¤tigkeit
Anschw?¤rzen beim Arbeitgeber, unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltspflichtigen, Anschw?¤rzen beim Finanzamt, gesch?¤ftliche Sch?¤digung
b??swilliges Verlassen unter erniedrigenden Umst?¤nden, ehebrecherisches Verh?¤ltnis w?¤hrend des Zusammenlebens, Unterschieben eines Kindes, Vereiteln des Umgangsrechts, Straftat gegen den neuen Lebensgef?¤hrten des anderen Ehegatten, unsittlicher Lebenswandel oder ?¤hnlich schweres, einseitiges Fehlverhalten
Es gibt Einschr?¤nkungen, wenn Kinder zu betreuen sind. Dann k??nnen sich M??tter wirklich alles erlauben, ohne irgendwelche Konsequenzen in Kauf zu nehmen. In der Praxis ist die tats?¤chliche Verwirkungsschwelle vor den Gerichten sehr hoch. Die obenstehenden M??glichkeiten sollte man aber immer konsequent auf dem Gerichtsweg aussch??pfen und keine privaten Erpressungsspielchen betreiben.
Um Trennungsunterhalt zu reduzieren, kann man auch anrechenbare Kosten entstehen lassen, um sie nach der Berechnung wieder abzuwerfen. In eine teure Krankenkasse wechseln, in die Kirche eintreten und Kirchensteuer bezahlen, sp?¤ter wieder zur??ckwechseln.
Quelle[addsig]