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funkebna

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1

Mittwoch, 2. August 2006, 01:18

Wie weit darf ich ziehen?

Wie weit darf ich mich vom Wohnort des mit-sorgeberechtigten Kindsvater kilometertechnisch entfernen? Ich habe gehört, weiter als 300 km dürfte eine Mutter mit dem gemeinsamen Kind nicht umziehen. Stimmt das?[addsig]

Aninjha

Anfänger

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2

Mittwoch, 2. August 2006, 07:46

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Hallo Funkebna,

das kann man so nicht pauschalisieren.
Mir ist nur bekannt, das man mit dem Kind den Wohnort bis zu 50 km weg ziehen darf, ohne das Vater zustimmen muß.

Also wenn der Vater gegen einen Umzug von sagen wir mal, 300km (oder mehr) ist, hat Mutter immer noch die Möglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ist ein Teil des Sorgerechts)für sich zu beantragen, und könnte dann weg ziehen.

Wenn Mutter dieses beantragt, um eine so große Entfernung zwischen Vater und Kind zu schaffen, sollte sie bei Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht gute Gründe, und evtl. ein gutes Konzept, wie sie den Umgang des Kindes/Vater in Zukunft gestalten will.[addsig]

Gast

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3

Donnerstag, 17. August 2006, 10:56

RE: Wie weit darf ich ziehen?


Aninjha

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4

Donnerstag, 17. August 2006, 11:10

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Zitat von »Anonymous«

Solche Antworten finde ich prekär. .


Hallo Gast,

was bitte, ist an der Aussage prekär?
Natürlich darf der Mutter niemand einen Umzug verbieten, es geht ja hier auch um Umzug mit Kind.

Und wenn die Mutter das ABR für sich beantragt, kann der Vater dieses natürlich auch für sich tun.

Und wenn Vater es nicht beantragt, und Mutter es für sich beantragt, kann sie natürlich ziehen, wenn sie das ABR hat.

Vorrausgesetzt dafür ist natürlich, das es nicht dem Kinde schadet, und sie evtl. gute Gründe für einen Unzug hat.

1. ist zum Beispiel ein Arbeitsplatz.....da wird Dad nicht verhindern können, das sie zieht.

Zum 2. ist es so einfach nicht für Väter, das ABR zu bekommen, da hängen 1000e von Faktoren ab.

Also ich sehe meine Antwort keinesfalls als prekär, sondern halt nur knapp und klar dargestellt, was es für Möglichkeiten gibt.[addsig]

Gast

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5

Donnerstag, 17. August 2006, 13:40

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Hallo,

dazu ergänzend einige Fragen:

Warum ist es für einen Vater schwieriger das ABR zu bekommen? Worin besteht der Unterschied zur Mutter?

Warum hängt das am Job? Mama muss also nur ganz bewußt weit entfernt eine Arbeit finden und schon gibt es keine Probleme mehr.

Was passiert, wenn der neue Partner (Ehemann) aus Jobgründen wegzieht. Darf die Mama mitgehen und die Kinder einfach mitnehmen?

Nach der Trennung leben die Kinder zunächst bei der Mama, weil es nicht anders geht. Die Kinder werden älter, die Voraussetzungen ändern sich, ein Umzug der Mama steht an.
Ist durch die Tatsache, daß die Kinder bei der Mama leben, eine Vorentscheidung beim ABR gefallen?

Viele Grüße
Thomas



Aninjha

Anfänger

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6

Donnerstag, 17. August 2006, 13:58

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Hallo Thomas,

das es allgemeiner schwer ist, für Väter das ABR zu erlangen, meinte ich so für die "normalen" Fälle.
Sprich, Kinder werden 7 jahrelang ausschliesslich (weil Vater arbeitet) von der Mutter betreut und erzogen.

Wenn diese dann nach einer Trennung z.b. wegziehen will, und Vater beantragt das ABR, muß Vater schon wirklich gute Gründe auffahren, da immer noch dann davon ausgegangen wird, das die Kinder eine engere Bindung zur Mutter haben.

Als mein Ex damals (2001) das ABR haben wollte, wurden wir beide von Jugendamtsmitarbeitern inspiziert, und die Kinder wurden spielerisch (damals 3 und 6) angehört.

Direkt vor dem Verfahren wurden die Kinder 1 Stunde vom Richter alleine angehört.

Das Jugendamt sprach keinerlei Empfehlung aus, meinte, wenn der Vater seine Arbeit einschränken würde, würde nichts dagegen sprechen, das die Kinder auch bei ihm leben könnten.

Ausschlaggebend war dann jedoch die Aussage der Kinder beim Richter, sie wollten bei mir bleiben (wobei der kleine da eher geschickt war, und sagte, er wolle bei seiner Schwester bleiben ;-)).

Zitat von »Anonymous«


Was passiert, wenn der neue Partner (Ehemann) aus Jobgründen wegzieht. Darf die Mama mitgehen und die Kinder einfach mitnehmen?


Die Mutter kann jederzeit überallhinziehen, mit Kind jedoch nur mit Zustimmung des Vaters bei GS.
Wenn das Kind sich aber doch bei Mutter und derem Freund wohlfühlt....wie gesagt, denke, dann hätte Vater eine schlechte Schnitte, das ABR zu erhalten.


Zitat von »Anonymous«


st durch die Tatsache, daß die Kinder bei der Mama leben, eine Vorentscheidung beim ABR gefallen?


Nein. Das ABR ist ein Teil des gemeinsamen SR.
Wurde das ABR nicht gesondert "vergeben/eingeklagt" liegt das ABR bei beiden Elternteil.

Man kann einzelne Teile des gemeinsamen SR alleinig inne haben (z.b. auch die Vermögenssorge.


Zitat von »Anonymous«


Warum hängt das am Job? Mama muss also nur ganz bewußt weit entfernt eine Arbeit finden und schon gibt es keine Probleme mehr.


Schon drüber nachgedacht, das Mutter vielleicht hier keinen Job findet, und deshalb woanders sucht?
Gerade wenn sie vom Staat lebt, wird dieser froh sein, wenn Muttern irgendwo nen Job annimmt.

Also es wird wohl kein Richter verbieten, wegen einem Job wegzuziehen. Verbieten kann es eh keiner, man kann nur versuchen es zu erschweren.[addsig]

Gast

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7

Donnerstag, 17. August 2006, 14:17

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Zitat von »Aninjha«


Schon drüber nachgedacht, das Mutter vielleicht hier keinen Job findet, und deshalb woanders sucht?
Gerade wenn sie vom Staat lebt, wird dieser froh sein, wenn Muttern irgendwo nen Job annimmt.
Also es wird wohl kein Richter verbieten, wegen einem Job wegzuziehen. Verbieten kann es eh keiner, man kann nur versuchen es zu erschweren.


... das war aber hier nicht gemeint.
Frau kann sich ja auch ganz bewußt woanders einen Job suchen, um Problemen mit den Vater bezgl. der Kinder aus dem Weg zu gehen. Und sie hätte dann, wie Du schreibst, die Richter auf ihrer Seite.

Grrrrrrrrrrrrrr ....

Viele Grüße Thomas

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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8

Donnerstag, 17. August 2006, 14:24

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Hallo Thomas,

sie könnte ja auch wegen einer neuen Liebe weiter wegziehen wollen.....
Und wie gesagt.....die Kinder werden in der Regel immer mit einbezogen, und es werden zig Punkte abgewäägt (hm, ein ä zu viel :-? )

Also mir persönlich ist noch nicht ein Fall bekannt (und ich kenne viele) wo der Mutter mit Kind der wegzug verboten wurde.

Wenn der Vater ohne Kind wegzieht, kann er sogar ohne erlaubnis ziehen, wobei er doch seiner Sorgepflicht auch nicht mehr so nachkommen kann, als würde er vor Ort leben, oder?[addsig]

Gast

unregistriert

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9

Donnerstag, 17. August 2006, 20:31

RE: Wie weit darf ich ziehen?

... formulieren wir es einmal geschlechtsneutral:
Das Wegziehen mit Kind(ern) ist nicht wirklich ein Problem, wenn man es nur geschickt anstellt. Derjenige, der zurückbleibt, ist, auch wenn er seine Sorgepflicht ernst nimmt, am A****.

Viele Grüße
Thomas

Gast

unregistriert

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10

Donnerstag, 17. August 2006, 20:40

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Ja, so würde ich sagen, hast Du es treffend ausgedrückt.

Man köönnte nun natürlich anfangen und für und wider gegen stellen, wie z.b.

Nun ja, der bei dem die Kinder nicht leben, hat freie Wahl der Persönlichkeitsentfaltung (egal ob berufl. oder privat), der andere halt nicht.

Wiederum könnte man sagen.....es sind 2 für das Kind verantwortlich.....im gleichen Maße...

eine endlosdiskussion.

Andersherum, gibt es auch andere Wege und Lösungen, wenn man als Eltern von beiden Seiten seine Rolle wahrnimmt....

Glaub mir, ich weiß wovon ich rede ;-)

Nicht immer alles Idealfälle, einer zieht eh immer den kürzeren, von den Elternteilen, aber warum nicht?

Gekränkter/Verletzter Stolz, Wut auf Ex etc.....haben auf der Elterneben nichts zu suchen.

aniella44

Anfänger

Beiträge: 1

11

Donnerstag, 17. August 2006, 21:00

RE: Wie weit darf ich ziehen?

hallo,

gibt es vielleicht irgendwo einen guten artikel über die elternebene und paar/ex-partnerebene?
dass wir mal da drüber diskutieren?
in ganz ganz vielen dingen spielt das immer wieder rein, dass diese ebenen vermischt werden und ich glaube, vielen ist das noch nicht einmal bewusst.
das ist schade.
lg angela[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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12

Donnerstag, 17. August 2006, 21:08

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Hallo Angela,

es gibt gewiss einige Artikel.....aber was heißt Elternebene. Das kann ja nicht pauschalisiert werden, da alle Kinder /Bedingungen/Entwicklungen anders sind.

Denke, da heißt es doch wirklich, nur am gesunden Menschenverstand zu appelieren, was leider, so gut wie nie möglich ist, da wohl kaum einer/wenige es beherrschen, die Lage/ Bedürfnisse/Anforderungen/Wünsche der eigenen Kinder objektiv zu betrachten.

Aber......ich persönlich denke, das ein vor Wut hier mal ausk....., oder andere Ansichten erfragen o.ä., die Meinung anderer, die Erfahrungen anderer zu lesen, und wirken zu lassen, drüber nachzudenken, und aus allem zusammen vielleicht umzudenken, ein guter Schritt in die Richtung ist.

Natürlich nicht, wenn Vater oder Mutter von seiner Sichtweise so sehr überzeugt ist, nur die sei richtig, und anders gehe ich eh nicht.

Das sind dann, meines erachtens nach die Eltern, die den Kampf erbarmungslos über den Rücken der Kinder gehen, um selber erfolgreich gegen den Ex Partner zu sein.[addsig]

Gast

unregistriert

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13

Freitag, 18. August 2006, 09:01

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Zitat von »aniella44«

hallo,
...
dass wir mal da drüber diskutieren?
lg angela

Hallo Angela,
das ist eine gute idee, ich merke selber wie schwierig es ist, daß alles sauber zu trennen, auch noch mit einem gewissen Abstand zur Trennung, gerade wenn man selbst in einer Rolle ist, wo man wenig Einflußmöglichkeiten hat, und manche Dinge noch nicht verarbeitet hat.
Viele Grüße
_Thomas

Gast

unregistriert

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14

Freitag, 18. August 2006, 19:58

RE: Wie weit darf ich ziehen?

hallo thomas,

ja, ich denke, wir kennen das ohne ausnahme alle. und ich hab zum teil erst viel später bemerkt, wie ich doch die kinder "benutzt" habe, indem ich mich bei dingen im recht fühlte (sah zwar objektiv so aus - aber man kann natürlich alles so oder so sehen ). aber dieses "sich im recht fühlen, bedeutet ja, das ich den anderen herabsetze. und wenn ein anderer sich herabgesetzt fühlt, dann sind wir nicht mehr auf einer ebene. und das spürt das gegenüber und blockt total ab oder macht dinge, die dann der person wieder recht zu geben scheinen, wie unmöglich sich der oder die doch verhält und so einem menschen kann man ja sicher doch nicht die kinder geben, beispielsweise. schwierig.

ich kann von meinen gefühlen und ängsten sprechen, aber nicht verlangen, dass mein gegenüber alles so macht, wie ich es mir vorstelle.
die schwierigkeit liegt darin, dass man sorge für die kinder trägt. und diese sorge birgt die gefahr in sich, dass man das eigene rechthabenwollen als alleinig selig machendes hinstellt. naja, das ist halt menschlich, man muss sich dessen nur bewusst sein.

aber mich würde mal so was als artikel interessieren. muss doch irgendwo was geben. wir hatten mediation gemacht und da hab ich einiges gelernt und verstanden. das war wirklich gut.
lg angela

aniella44

Anfänger

Beiträge: 1

15

Freitag, 18. August 2006, 20:00

RE: Wie weit darf ich ziehen?

das war ich...[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

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16

Freitag, 18. August 2006, 20:08

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Hallo Angela,

suchst Du SOWAS in der Art, oder welche Richtung mehr?[addsig]

Gast

unregistriert

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17

Samstag, 19. August 2006, 21:32

RE: Wie weit darf ich ziehen?

Zitat von »Anonymous«

hallo thomas,

... wir hatten mediation gemacht und da hab ich einiges gelernt und verstanden. das war wirklich gut.
lg angela


Hallo _Angela,

ich bin völlig unvorbereitet in die Trennungssituation gekommen und wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Erst jetzt, 1,5 Jahre später, fange ich an zu begreifen, was das eigentlich alles bedeutet.
Ich trage Sorge für vier Kinder, wobei drei nicht bei mir leben. Ständig werden die Kinder als Druckmittel benutzt um mein Wohlverhalten sicherzustellen. Und ich mache oder habe auch Fehler gemacht ...
Die Ex-Ebene funktioniert überhaupt nicht. Ich will einen Schlussstrich, das geht aber nicht wegen der Kinder.
Eine vertrakte Situation, aber das kennen bestimmt viele hier ...

Viele Grüße
_Thomas