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branwen

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Freitag, 25. August 2006, 13:58

Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo,

ich wüßte gerne, welche Rechte und Plfichten ich beim Umgang und Unterhalt habe, da ich beim ersten Kind verheiratet war und die Rechtslage sich auch geändert hat inzwischen.

Meine Geschichte:
Ich bin in der 29. Woche schwanger.
Ich habe bereits einen siebenjährigen Sohn, von dessen Vater ich seit 4 Jahren geschieden bin.
Vom werdenden Vater des zweiten Kindes bin ich getrennt, wir waren nicht verheiratet.

Mit dem Vater meines zweiten Kindes gibt es seit Monaten nur Streit.
Ich hatte anderthalb Jahre lang keinen Freund und nahm deswegen die Pille nicht, ich wollte mir aber eine Spirale einsetzen lassen, da eine Schwangerschaft für mich zu diesem Zeitpunkt vollkommen ausgeschlossen war, da ich die letzten 2 Semester meines Chemie-Studiums, das ich wegen meines ersten Kindes unterbrochen hatte, machen wollte, um endlich mein Diplom in der Hand zu halten und nicht mehr auf Jobs angewiesen zu sein.
Der Vater in spe wußte das alles. Er war absolut gegen die Spirale, er wollte unbedingt ein drittes Kind (er hat schon zwei von zwei anderen Frauen). Um mir und der Spirale zuvorzukommen, nutzte er eines nachts die Gelegenheit, dass ich schlief und mich nicht wehrte, um mich zu schwängern (Rechner, wann die fruchtbaren Tage sind, gibt es ja im Internet genug). Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch nicht mal sechs Wochen zusammen.
Bis mir klar wurde, was da in dieser Nacht passiert war, war es für die Pille danach zu spät. Eine Abtreibung kam für mich nicht in Frage.
Ich hoffte, dass es "irgendwie" gut gehen würde.
Als ich meinem damals Noch-Freund mitteilte, dass ich schwanger bin, war seine Reaktion sehr verhalten, er meinte, es würde ja dann reichen, wenn wir im Sommerschlußverkauf Babyklamotten besorgen. Das Wochenende verbrachte er bei seiner Ex und dem gemeinsamen Sohn.
Es wurde immer schlimmer zwischen uns, wir verstehen uns überhaupt nicht mehr und streiten seit Ende März durchgängig. Es gab kein normales Gespräch mehr seitdem.
Er hat mir das Angebot gemacht, dass ich ihm das Kind gebe, sobald es da ist, damit ich zu Ende studieren kann und weil ich es ja eh nicht wollte, er aber schon. Es kommt absolut nicht in Frage, dass ich mein Kind hergebe. Inzwischen freue ich mich drauf, auch wenn es sicherlich nicht einfach werden wird. Von meinem Ex fühle ich mich benutzt. Später erfuhr ich, dass die Beziehung mit der Frau, mit der er vor mir zusammen war, zerbrach, weil sie in die Wechseljahre kam und er noch ein Kind haben wollte. Die beiden schlafen aber trotzdem noch miteinander und wollen es noch mal miteinander versuchen.

Jetzt hat mir mein Ex in einer e-Mail geschrieben, dass er das Baby schon am ersten Tag haben will und dass er es danach jeden Tag für ein paar Stunden mitnehmen und für sich haben will.
Ich glaube aber nicht, dass es für ein Neugeborenes gut ist. Mein erstes Kind habe ich 7,5 Monate lang voll gestillt und dann langsam reduziert, bis er 15 Monate alt war. Bei meinem zweiten Kind habe ich das in ähnlicher Form wieder vor. Ich habe gelesen, dass es bei Kindern, die einmal die Flasche bekommen haben, nicht einfach ist, sie von der Brust zu "überzeugen", weil es viel anstrengender ist, da zu saugen. Gerade in den ersten Wochen/Monaten sollte das Baby von daher auf keinen Fall die Flasche kriegen. Wenn mein Ex das Baby aber für mehrere Stunden mitnimmt, wird es wohl nicht anders möglich sein, als dass er ihm die Flasche gibt, er kann ja nicht stillen.
Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass dieser Mensch nicht verantwortungsbewußt ist, um mit einem Neugeborenen allein gelassen zu werden.
Das fängt schon dabei an, wie dieses Kind entstanden ist. Ein weiteres Beispiel: eines seiner anderen Kinder hatte eine stark blutende Kopfwunde, er ging mit dem Kind zum Arzt, der ihm sagte, die Wunde müsse genäht werden, er könne dies aber nicht machen und sie sollten ins Krankenhaus gehen, um dort die Platzwunde nähen zu lassen. Da das Krankenhaus aber auf der anderen Seite der Stadt ist, war meinem Ex der Weg zu weit und zu lang und die Platzwunde wurde nicht genäht. Das Kind hat wohl mächtig Glück gehabt, dass es ohne Schaden davon gekommen ist. Mein Ex ist sich keiner Schuld bewußt und versteht nicht, warum ich diese Geschichte so schlimm finde, er nimmt sie im Gegenteil als Beweis, dass man sich nicht um alles Sorgen zu machen braucht. Ich finde so eine Aktion einfach nur verantwortungslos und will diesem Menschen mein Neugeborenes nicht mitgeben.

Viele Grüße, Branwen[addsig]

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2

Freitag, 25. August 2006, 14:23

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Zitat von »branwen«

Um mir und der Spirale zuvorzukommen, nutzte er eines nachts die Gelegenheit, dass ich schlief und mich nicht wehrte, um mich zu schwängern (Rechner, wann die fruchtbaren Tage sind, gibt es ja im Internet genug). Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch nicht mal sechs Wochen zusammen.
Bis mir klar wurde, was da in dieser Nacht passiert war, war es für die Pille danach zu spät.


:-? [addsig]

Aninjha

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3

Freitag, 25. August 2006, 14:29

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Branwen,

herzlich willkommen hier im Forum, und schon mal die besten Wünsche für die Schwangerschaft.

Auf die Umstände, die zu der Schwangerschaft führten etc. gehe ich jetzt mal gar nicht ein, sondern nur auf Deine Asugangsfrage.

Der Vater wird ein Recht auf einen regelmäßigen Umgang bekommen. Er hat das Recht dazu, und das Kind hat ein uneingeschränktes Recht auf seinen Vater.

Wie Ihr damit miteinander umgeht, da habt Ihr 2 Möglichkeiten. Ihr macht Euch gegenseitig das Leben schwer, oder aber ihr findet eine gemeinsame Lösung.

Ihr könntet das Jugendamt dabei zu Rate ziehen, die bieten Mediationsgespräche an, und suchen als neutrale dritte Person nach Lösungen, die für alle akzeptabel sind.

Empfohlen, und Richter sehen dieses auch als Leitlinien, ist ein Umgang bei Neugeborenen 3-4 mal die Woche für etwa 2-3 Stunden, damit auch Vater eine enge Bindung aufbauen kann.

Auch wenn Du stillst, sollte es irgendwie möglich sein.

Und vielleicht genießt Du ja auch irgendwann mal diese Kinderfreie Zeit, und kannst sie dann uneingeschränkt für den größeren nutzen.

Persönlich kann ich Dir nur raten, Dich dem Thema Umgang zu öffnen, und langsam das positive an der Säuglingsfreienzeit herauszuziehen.

Den Umgang wirst Du wohl nicht verweigern können.

Mach Dir das Leben und die Schwangerschaft nicht selbst so schwer......und denke an das Kind, welches Dir später mal dafür danken wird, das es beide Elternteile hat, und vielleicht zieht der kleine Wurm ja so viel positives daraus, das er wirklich eine super gute Vater-Kind-Beziehung aufbauen kann.[addsig]

branwen

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4

Freitag, 25. August 2006, 14:32

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Ja, sorry, hört sich blöd an!

Kennst Du nicht das Gefühl am nächsten Morgen, wenn man sich nicht sicher ist, ob man geträumt hat oder nicht? Ich hab manchmal Träume, die sich so echt "anfühlen", dass ich im ersten Moment eben nicht sicher bin, ob das nicht vielleicht doch tatsächlich erlebt habe.

Und so war es da eben auch. In meiner Erinnerung war es so:
Wir schliefen beide in seinem Bett, mit Schlafanzug an. Ich bin aufgewacht, weil er in mich eingedrungen ist, es war ziemlich schnell fertig mit den Worten "meine Spermien wollten unbedingt in Dich rein". Ich bin gleich wieder eingeschlafen und am nächsten Morgen kam mir das dann zu unrealistisch vor, als dass er wirklich so was machen würde, also hab ich es als Traum eingestuft.

War aber kein Traum, wie der Schwangerschaftstest ein paar Wochen später zeigte.

branwen

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5

Freitag, 25. August 2006, 14:42

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Aninjha,

ich hab auch bei meinem Großen den Umgang mit dem Vater immer gefördert, obwohl der Vater total unzuverlässig ist, oft ohne Absage nicht kam, um seinen Sohn abzuholen, regelmäßig kifft usw. Aber mein Sohn hat ein Recht darauf, seinen Vater zu kennen und irgendwann selbst zu merken, was das für ein Mensch ist. Ich sag nichts Schlechtes über KV 1, ich nehme ihn sogar in Schutz und erfinde Ausreden, wenn er seinen Sohn mal wieder hängen lässt und vergisst und Versprechen nicht einhält.
Ich persönlich wünsche den Kerl zum Teufel und seine Lügen, die er über mich erzählt, kann er gleich mitnehmen. Aber er ist nun mal der Vater und mein Sohn hat ein Recht auf ihn.
Mein zweites Kind hat natürlich auch ein Recht auf seinen Vater, aber alles in mir sträubt sich dagegen, diesem verantwortungslosen Menschen ein Neugeborenes mitzugeben, das sich weder wehren noch was erzählen kann. Er kann das Kind ja meinetwegen bei uns besuchen oder wenn das wegen Streitereien nicht klappt, dann soll jemand anderes dabei sein, vom Amt oder meine Schwester, die ist Erzieherin.
MUSS ich ihm das Kind denn mitgeben? Und das gleich nach der Geburt? Wenn es größer ist, ist die Sache ja anders gelagert, dann kann man ja alles neu regeln. Mir geht es jetzt erst mal um seine Forderung, dass er das Kind direkt nach der Geburt und dann täglich mehrere Stunden für sich allein haben will. Wie es in einem halben Jahr ist oder in nem Jahr oder so, das sehen wir dann.
Aber ich entspanne mich ganz bestimmt nicht, wenn KV Nr 2 mit einem Neugeborenen allein unterwegs ist.

Viele Grüße, Branwen

Aninjha

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6

Freitag, 25. August 2006, 14:55

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Branwen,

es gibt die Möglichkeit, den Umgang betreuen zu lassen.

Entweder über das Jugendamt oder andere.

Andererseits: Was kein ein Vater schon groß falsch machen, wenn er einen Säugling 3 Stunden mal spazieren fährt?

Bei betreutem Umgang kann der Vater sich nicht frei entfalten, wird nie so umgehen, als wie alleinig.

Also ich würde nie im beisein dritter meinem Kind z.b. was vorsingen, oder ihm was erzählen oder sonstiges.

Und er hat ja auch schon Erfahrung mit Kindern.

Aber wie gesagt, wenn Du arge bedenken hast, gibt es gewiss die Möglichkeit den betreuten Umgang übers Amt.

Was aber natürlich mehr Stress für Dich bedeutet.

So müßte Vater Euer Kind bei Dir abholen, andersherum mußt Du den Zwerg dann zum Amt bringen.

Alles Dinge, die mit einem Säugling zusätzlich stressen.

Deshalb höre einfach noch weiter in Dir rein, ob es wirklich so schlimm sein kann, ein Kind im Kinderwagen durch die Gegend zu schieben, und mal auf den Arm zu nehmen.
[addsig]

branwen

Anfänger

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7

Freitag, 25. August 2006, 15:19

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Aninjha,

vielleicht hast Du recht und er kann nicht viel falsch machen, aber ich habe kein gutes Gefühl bei der Sache und möchte mir erst mal sicher sein können, dass er _wirklich_ gut auf das Baby aufpasst - was auch immer es mal wird.

Seinen zweiten Sohn hat er einmal die Woche bei sich und jedes zweite Wochenende, der ist aber auch schon 7. Trotzdem finde ich, dass man ein siebenjähriges Kind nicht mehrere Stunden allein daheim lassen sollte. Mein Ex sieht da kein Problem und findet es okay, dass er seinen Sohn nicht mitnimmt oder sich um eine Betreuung bemüht. Er hat ihn auch schon allein gelassen, als der Kleine noch richtig klein war, anfangs nur abends oder nachts, wenn das Kind geschlafen hat, dann auch tagsüber. Ich find das nicht okay.
Sicher lass ich meinen Sohn auch mal zu Hause, wenn ich einkaufen gehe, aber dann bin ich maximal eine halbe Stunde weg und er weiß, wo ich bin. Mal für eine kurze Zeit allein daheim lassen gehört auch dazu, dass das Kind selbständig wird. Ich bin weder eine Übermutti oder Glucke noch will ich mir ein Muttersöhnchen züchten.
Ich habe keine Ahnung, ob er auch einen Säugling allein lassen würde oder ab welchem Alter er dann findet, dass man ein Kind auch mal 2, 3 Stunden allein lassen kann.

Ich brauche wenigstens das Gefühl von Sicherheit, dass er wirklich gut auf das Baby aufpasst und es nicht mal eben allein auf dem Wickeltisch liegen läßt, weil das Telefon klingelt oder sowas in der Art. Und das Gefühl kann ich nicht kriegen, wenn ich ihn gleich am Tag der Geburt allein mit dem Kind losziehen lasse ohne wenigstens ein paar Mal gesehen zu haben, wie er mit dem Baby umgeht :-/

Viele Grüße, Branwen

Aninjha

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8

Freitag, 25. August 2006, 15:42

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Zitat von »branwen«

Ich brauche wenigstens das Gefühl von Sicherheit, dass er wirklich gut auf das Baby aufpasst und es nicht mal eben allein auf dem Wickeltisch liegen läßt, weil das Telefon klingelt oder sowas in der Art. Und das Gefühl kann ich nicht kriegen, wenn ich ihn gleich am Tag der Geburt allein mit dem Kind losziehen lasse ohne wenigstens ein paar Mal gesehen zu haben, wie er mit dem Baby umgeht :-/

Viele Grüße, Branwen


Hallo Branwen,

ich kann Deine Bedenken sehr gut verstehen.
Andererseits.....was nutzt es, sich den Stress von sagen wir mal 10 mal betreuten Umgang anzutun, und dann wird eh evtl. gesagt, der Vater verhält sich vorbildlich, er kommt ab Tag x alleine klar.

Gebe Dir mal ein kleines Beispiel.
Vater meiner kleinen hob sie nicht aus dem Hochstuhl, als sie sich an irgendwas verschluckte (wir lebten zu der Zeit noch zusammen, es war ssein erstes Kind), erschrocken rief seine Mutter ihm zu, Du mußt sie doch hoch nehmen. Sagt er:Na sie läuft ja noch gar nicht blau an :roll:

Nun ja, kurz drauf trennten wir uns.....und glaube mir, auch ich hatte anfangs kein gutes Gefühl. Und er holte sie nur alle 2 WE über Nacht. Er wurde von heute auf morgen dann auf einmal mit einem laufen könnenden Kind konfrontiert etc.

Nun ja..ich denke, er ist sich seiner Verantwortung schon sehr bewußt.

Mittlerweile ist die kleine 2,5 und freut sich jedes mal, wenn sie zu ihm darf.

Was er mit ihr macht, wie es dort abläuft....habe ich null Ahnung von, und muß ich auch nicht wissen.
Es ist schliesslich unser Kind, und er muß auch mir vertrauen, das ich mich (in seinem Sinne :-? ) um die kleine kümmere.[addsig]

branwen

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9

Freitag, 25. August 2006, 17:50

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Aninjha,

bei seinem ersten Kind hat mein Ex ja auch nichts mitbekommen, das Kind lebt mehrere tausend Kilometer entfernt. Inzwischen fliegt er alle 2 Wochen hin und unternimmt was mit dem Kind und schläft mit der Mutti (das zumindest geht mich nichts mehr an, schon klar).

Es muss ja nicht unbedingt betreuter Umgang sein, aber wenn er die ersten Male nicht allein mit dem Kind ist und ich sehe, wie er damit umgeht, bin ich vielleicht etwas beruhigter. Mein Ex legt keinen Wert auf Sicherheit, er ist der Meinung, wenn man sich klar macht, was alles passieren könnte, dann wird es auch passieren, deswegen werden alle Gefahren ignoriert, im Auto muss man sich nicht anschnallen und solche Scherze.

Wenn ich ihm das Umgangsrecht einräume, es aber vorerst auf Besuche beschränke und ihm das Kind erst mitgebe, wenn es etwas größer ist und ich weiß, wie er damit umgeht, verstoße ich damit gegen irgendwelches Recht oder Gesetze? Oder sollte ich das auf jeden Fall mit dem Jugendamt abklären?
Egal wie, ich gebe ihm das Kind auf gar keinen Fall am Tag seiner Geburt mit, da nehm ja nicht mal ich es mit aus dem Krankenhaus.

Viele Grüße, Branwen *seufzend*

Gast

unregistriert

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10

Freitag, 25. August 2006, 18:00

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Branwen,

klar, das er das Kind nicht am Tag der Geburt mit aus dem kH nehmen darf. Denke das bedarf überhaupt keiner Diskussion.

Um Dich nicht mit dem Vater selber auseinandersetzen zu müssen, wo eh jeder denkt, der andere will nur seinen Vorteil, und will seine Macht auspositionieren (so wird oft anfangs gedacht, wohl auch von beiden Seiten), würde ich Dir/Euch wirklich anraten, über einen Mediator eine Umgangsregelung zu suchen.

Erfragen kannst Du beim Jugendamt, wer in Eurer Stadt solche Mediationen macht.

Dort sitzt eine neutrale Person bei Euch, hört sich jedem seine Wünsche, Bedenken etc. an, und trägt vielleicht auch Lösungsvorschläge bei, an die niemand sonst vielleicht denken würde.

Aninjha, vermutlich nicht eingeloggt

Nokee

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11

Samstag, 26. August 2006, 15:26

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo branwen,
wie Du bei mir nachlesen kannst, kann ich Dich und Deine Situatuon sehr gut verstehen.
Ich mag Dir gerne einige nützliche Tips geben wie das ganze ablaufen kann da ich mich aufgrund meiner eigenen Situation sehr mit diesem Thema selbst beschäftigt habe.
Also als aller erstes, genieß Deine Schwangerschaft und lass Dich nicht bange machen. Den Du solltest Dich nicht mehr belasten als nötig Dein erstest Kind und das Baby in Deinem Bauch brauchen jetzt all Deine Aufmerksamkeit und Fürsorge. Bereite Dich gut auf die Geburt und das Leben vor und lächele mal, alles wird sicher gut.
So nun mal zum Faktum:
Wenn das Kind geboren ist wirst Du eine Einladung vom Jugendamt bekommen, dort wird man Dich um die Daten des Vaters bitten! Nun ist das so Du bist nicht gezwungen die Daten des Vaters zu nennen, allerdings bleibt Dir dann auch eine finanzielle Hilfe durch den Staat ( UVG ) versagt. Auserdem hat der uneheliche Vater ein Recht auf seine Vaterrolle und kann selbst zum Jugendamt gehen und sich als Vater angeben. Wenn Du dieses dann abstreiten würdest gebe es eine gerichtliche Anweisung zum Vaterschaftstest, da das Kind ein Recht auf sein Vater hat! Fällt der dann positiv aus muss Du diesen Test zum einen bezahlen und es wirkt sich bei gericht und beim Jugendamt negativ auf Dich auf, da Du dann scheinbar den Kontakt absichlich verhindern wolltest.
Gehen wir aber einfach davon aus das Du Deinen Ex als Vater angibst und er die Vaterschaft auch anerkennt. Du kannst auf das alleinige sorgerecht bestehen da ihr ja nicht verheiratet seit.
( Es wäre besser für Dich gewesen wenn Du ihn aufgrund der Kindesentstehung angezeigt hättest, senn wenn dieser Geschlechtsakt gegen Deinen Willen statt gefunden hat wäre es eine Vergwaltätigung und wenn er seine Spermien auf eine andere Art und weise in Deine Körper eingeführt hätte z.B. während Du schliefst mit dem Finger o.ä. dann wäre das Körperverletzng gewesen. Heute kannst Du dieses zwar immer noch anzeigen aber man wird dir nur schwer glauben schenken das es jetzt schon so lange her ist! )
Also er ist gesetzlich der Vater, dann bestimmst Du ein Gesprächstermin beim Jugendamt. Im allgemeinen werden bei getrennten unehelichen Eltern und einem Säugling ein sollches oder ähnliches Umgangsrecht geregelt:
Ein bis zwei Besuche in der Woche mit einem Zeitraum von ca. einer Stunde maximal. Er darf das Kind nicht gegen Deinen Willen mitnehmen, das heißt die Besuche finden auf neutralen Boden in Deiner Geselschaft oder in Deinem Haushalt statt. ( Vorraussetzung dafür ist das Du das in Deinem Haushalt erträgst und auch möchtest, denn auch dazu kann Dich keiner zwingen. ) So soll es zu einem Bindungsaufbau zwischen leibl. Vater und Kind kommen. Man steigert die Besuchszeiten im zeitlichen Rahmen angepasst an das Alter des Kindes und wie das Kind das selbst aushält. Beispiel: Ein anderhalb Jahre altes Kind hat nachmittags eine Wachphase von vier- fünf Stunden man kann also je nach Pässlichkeit des Kindes die Besuchzeit auf zwei bis drei Stunden einmal die Woche anheben. Damit förderst Du die Bindung zum Vater gesetzlich gesehen ausreichend genug. Wie die Besuche stattfinden liegt am Kind und an Dir, hat das Kind Vertrauen zum Vater?, Hast Du vertrauen zum Vater?, Wie stark ist die Bindung?, ect. ... Du bist aber in keinster Weise bei einem so kleinem Kind verpflichtet es mitzugeben, weder Stundenweise noch über Tage oder Wochenende, da Du in den ersten Jahren die Haupt- Bezugsperson bist! Du kammst aber den Umagng nicht einfach ohne schwerwiegende Gründe wie z. B. Missbrauch und Misshandlung des Kindes oder Alkohol- und Dorgenmißbrauch unterbinden, da das Kind ein Recht auf seinen Vater hat. Würdest Du dieses doch tun machst Du Dich strafbar und der Gesetzgeber kann Dich mit Bußgeldern und ähnlichem bestrafen. Natürlich kannst Du bei einer akuten Gefahr z.B. der Androhung des Kindesvaters das Kind bei einem Besuch zun entführen oder Dir zu entziehen den Besuch unterbinden, aber in dem Fall mußt Du Dich dann gleich an das örtliche Jugendamt wenden und bei der Polizei eine Anzeige machen.
Der Vater hat zwar ein Recht sein Kind zu sehen, aber er hat kein Recht an Deinem Privatleben mehr als das vereinbarte Umgangsrecht teilzuhaben. Das heißt er darf Dich zwar gelegentlich anrufen um nach dem Kindeswohl zu fragen, aber alles was darüber hinausgeht kannst Du ihm untersagen, Notfalls per Gerichtsbeschluss.
In Deiner Pflicht liegt es das Kindeswohl und somit den Umgang zu dem Vater zu fördern. Das heißt das es später dann ab etwa den dritten Lebensjahr des Kindes man langsam aber sicher Tagesbesuche und noch später Wocheendbesuche einführen muß. Dieses wird dann entweder persönlich mit dem Vater ausgemacht oder über das Jugendamt und wenn das auch nicht funktioniert über eine gerichtliche Anweisung in der das Kindeswohl überprüft wird.
Ich rate Dir wenn auch wenn meine eigenen Erfahrungen nicht immer gut mit dem Jugenamt waren mit denen zusammen zu arbeiten und wenn das nicht funtioniert eine Familienrechts- Anwältin Deines Vertrauens hinzu zu ziehen. Außerdem rate ich Dir über jeden Kontakt sei es telefonisch oder bei einem Treffen mit dem Kindesvater Tagebuch zu führen. Und beim Jugendamt Deine Bedenken ehrlich zu äußern. Wie gesagt, der Vater hat heute mehr Rechte als früher und das mag auch wirklich in überwiegend für das Kind gut sein aber Du hast auch Rechte und letztendlich bist Du die Frau die das Baby in sich austrägt und es liegt an Dir den besten Weg im Sinne Deines Kindes zu gehen und Notfalls auch zu erkämpfen.
P.S.
Ich finde es ganz toll das Du stillen willst, das ist wenn es funktioniert der erste Schritt für das BESTE fürs Kind.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen Sorge nehmen, und wünsche Dir ganz viel Glück für die Geburt. Beide Daumen drück
:-)
Alles wird gut, ganz bestimmt!
Viele Liebe Grüße die Nokee[addsig]

erbse

Anfänger

Beiträge: 1

12

Samstag, 26. August 2006, 20:34

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Ich kann deine Bedenken und Ängste sehr gut nachvollziehen. Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Ich bin jetzt in der 25. Woche schwanger, daß Produkt einer kurzen Affäre und defektem Kondom, wie im Film also. Nicht desto trotz habe ich mich für das Kind entschieden. Mit dem Erzeuger wollte ich keine Beziehung, unsere Ansichten und Einstellungen zum Leben gehen auseinander. Wie gesagt, eine Affäre, Ziel war nicht gemeinsames Leben sondern "nur" Sex, kleiner Trost nach vorangegangener, vorübergehender Trennung von meinem Freund, mit dem ich seit der 12. SSW wieder zusammen bin. Wir ware beide dumm, doch jetzt wissen wir wo wir hin gehören. Zurück zum eigentlichen Problem. Der Erzeuger will definitiv Kontakt zu dem Kind, schon aus gekränkter Eitelkeit und Stolz, daß ich nicht mit ihm zusammen sein will. Ich kenne ihn und seine Familie kaum und habe ein sehr großes Problem damit, meine Tochter bei ihm "abzugeben", erst recht nicht, wenn sie noch so klein ist. Ich persönlich habe keinerlei Interesse daran, den Kontakt zu diesem Mann zu intensivieren und ihn wöchentlich zu sehen bzw es gerichtlich auferlegt zu bekommen ihn zu sehen. Wie solll das denn ablaufen? Die Kleine kommt im Dezember. Ich möchte ihn weder in unserer Wohnung haben, noch mich mit ihm in der Kneipe treffen, noch bei ihm zuhause sein. Er wohnt mit 28 Jahren bei Mutti und Vati und das möchte ich mir ersparen. Ich möchte meiner Tochter nicht ihre Herkunft verheimlichen, sie soll wissen, wer der Erzeuger ist, aber ich möchte mich gleichzeitig nicht von einem Mann abhängig machen, mit dem ich mal ein paar heiße Nächte hatte. Er meldet sich ständig bei mir und versteht nicht, daß eine Beziehung für mich nicht in Frage kommt. Mich belastet das sehr. Was kann ich denn machen? Frage an Nokee: Ist es gerichtlich entschieden worden, wie oft der Erzeuger sein Kind sehen darf (ein bis zweimal wöchentlich für eine Stunde) und wo trefft ihr euch? Wie versteht ihr euch? Viele Fragen. Ich bin für weitere Meinungen und Erfahrungsberichte dankbar. Vielen Dank, die kleine Erbse[addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

13

Samstag, 26. August 2006, 21:06

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Lotte, 26.08.2006, 10:13 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

14

Samstag, 26. August 2006, 21:12

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Erbse,

vielleicht solltest Du erst einmal von Deinem Ego-Trip runterkommen!!!
Es geht nicht um Dich, sondern um EURE Tochter. Da spielt es keine Rolle, was DU willst oder nicht willst. DU hast Dich mit einem Mann eingelassen, den Du so gut wie nicht kennst.
Sie ist das Resultat EURER "heissen Nächte". Da sollte man (Frau) mal drüber nachdenken.

Was heisst überhaupt, Du willst Dich nicht abhängig machen? Zahlen darf er und das war´s? Versteh einer manche Frau hier! *kopfschüttel* Andere wären froh, wenn der KV sich kümmert!

Keinen weiteren Kommentar dazu.

Lotte
[addsig]

erbse

Anfänger

Beiträge: 1

15

Samstag, 26. August 2006, 21:28

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Liebe Lotte, Vielen Dank für ihre "nette" Antwort. Das Kind war nicht geplant, wir führten keine Beziehung im herkömmlichen Sinne. Ich bin auf seinen Unterhalt nicht angewiesen, ich kann finanziell gut für mich und für das Kind allein sorgen. Ich verstehe ihre überzogene Reaktion nicht, es ist ein Forum in dem man seine Geschichte erzählen und mit Gleichgesinnten kommunizieren kann. Warum also so feindsehlig? Im übrigen bin ich durchaus der Meinung ein eigenbestimmtes Leben führen zu dürfen, auch mit Kind oder gerade wegen dem Kind. [addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

16

Samstag, 26. August 2006, 21:53

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Erbse,

also ich "sieze" Dich jetzt nicht. Du wolltest eine Meinung und die hast Du bekommen.

Es geht nicht allein um Dich, sondern um Euer Kind. Es hat ein Recht auf seinen Vater! Ob es Dir passt, oder nicht.

Im übrigen bin ich nicht feindseelig. Das Meinungen nicht immer so ankommen, wie sie gerne gewünscht werden, passiert hier öfter. Es ist eben ein Forum.

Du kannst Dein Leben führen, wie Du willst. Dein Kind hat aber ein Recht auf seinen Vater und er auf sein Kind.
Daran wird sich auch nach Deiner Meinung nichts ändern. Da musst Du jetzt durch.

Lotte

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Lotte, 26.08.2006, 10:56 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

17

Samstag, 26. August 2006, 22:13

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Erbse.....

ersteinmal herzlich willkommen im Forum hier.

Richtig ist, das ein Forum dazu dient, Meinungen und Erahrungen auszutauschen.
Diese gleichen oftmals von eigenen Meinungen ab.

Auch das muß man/Frau akzeptieren, ohne sich gleich angegriffen zu fühlen.

Ich gehe mal davon aus, das Du zum ersten mal Mama wirst.... und werde nun mal, Deinen Beitrag, im Hinsicht einfach der gesetzlichen Grundlagen, beantworten, bzw. nachfragen, bevor ich hier irgendwelche nicht Informationen falsch verstehe/interpretiere.

Zitat von »erbse«


Ich bin auf seinen Unterhalt nicht angewiesen, ich kann finanziell gut für mich und für das Kind allein sorgen


Wie genau machst Du das? Würd mich selber persönlich interessieren. Ohne Ihn, ohne Staatshilfe?

Zitat von »erbse«


Im übrigen bin ich durchaus der Meinung ein eigenbestimmtes Leben führen zu dürfen

Ist richtig. Aber wer ein Kind bekommt, hat das Leben im Sinne des Kindes zu führen, und zu dessem Wohl.
Und das Kind hat Rechte, der Vater hat Rechte, und die Mutter.

Vordergrundig sollten die Rechte des Kindes stehen (ist auch gesetzlich so verankert).

Heißt.......als Mutter hast Du die Pflicht, Eurem (es ist nicht Deines, denn das steht niergends geschrieben) Kind einen Bezug zum Vater zu ermöglichen.

Zitat von »erbse«


auch mit Kind oder gerade wegen dem Kind.


Eben..gerade wegen dem Kind, welches das Recht auf Vater und Mutter hat, hast Du in diesem Sinne die Verantwortung zu tragen, Eurem gemeinsamen Kind(egal, wie es entstanden ist) eine gute Beziehung zum Vater zu ermöglichen. Alles andere ist egoistisch.

Bevor Du irgendwelche Ratschläge gibst, die den Vater von vornherein als Erzeuger degradieren, und Umgangsverweigerung anstrebst, solltest Du Dich ersteinmal über die rechtlichen Konsequenzen informieren (können bis zum Sorgerechtsentzug führen), und vor allem über die psychischen Konsequenzen, die Du da über ein Kind entscheidest, welches Vater und Mutter gehört.

Google mal etwas über PAS, dann weißt Du was ich meine.

Aninjha die mal wieder kopfschüttelnd ins Bett geht, und so eine Einstellung wohl nie begreifen wird.

Und später, wenn Kinder größer werden, wird wahrscheinlich genau diesen Kindern gesagt: Dein Vater wollte nicht.

Aber vielleicht deckt sich die Lebenslüge irgendwann mal auf.

Mensch Leute, denkt an Eure Kinder, die vielleicht mal Vaters Niere brauchen, die wissen wollen, welchen Ursprung sie haben.....

Irgendwann......müßt IHR ihnen rede und antwort stehen.

Je länger man Kinder belügt, umso größer/irreperabler wird das Vertrauen.


[addsig]

erbse

Anfänger

Beiträge: 1

18

Samstag, 26. August 2006, 22:18

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Vorwürfe bringen dennoch niemanden weiter. Es ist nunmal passiert und mit Leichtsinn oder wir zocken mal eben einen armen unschuldigen Mann ab, hat es nichts zu tun. Mich interessiert eben wie andere mit dieser durchaus schwierigen Situation umgehen. Ich brauche auch meine Zeit, das Geschehene zu verarbeiten und mich auf das Ungewisse einzulassen. Es geht um das Kind, keine Frage, aber ich habe Schwierigkeiten die Kleine weg zu geben, ich bekomme es gedanklich noch nicht hin. [addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 1

19

Samstag, 26. August 2006, 22:24

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Es sind keine Vorwürfe! Es sind Meinungen. Es geht nicht um Abzocke! Ist ja prima, wenn Du alleine finanziell klar kommst. Es geht einzig und allein um das Kind.
Daran solltest Du denken und Dich an den Gedanken gewöhnen. Sei froh, wenn der KV sich kümmert und schon jetzt Interesse hat. Das macht nicht jeder.

Denk einfach mal in Ruhe drüber nach!

Gruss Lotte[addsig]

Aninjha

Anfänger

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20

Samstag, 26. August 2006, 22:26

RE: Umgangsrecht bei einem Neugeborenen

Hallo Erbse.........

beantwortest Du mir noch Deine Frage, wie Du Dich und das Kind alleine durchbringst?

Ist halt wirklich rein interessehalber........weil irgendwas habe ich dann falsch gemacht.

Und Du hast ja noch ein paar Wochen, in denen Du umdenken lernen kannst, im Sinne des Kindes.

Dich über Rechte des Kindes, und vor allem darum, was ein Kind braucht informieren kannst.

[addsig]