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astrid1973

Anfänger

Beiträge: 1

1

Mittwoch, 25. Juli 2007, 15:38

alleiniges Sorgerecht - "Umzug ins Ausland möglich?"

Hallo
ich wollte mir auf diesem Weg Rat holen.
Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht.
Ich wollte nun gerne ins Ausland gehen (ca. 10.000 km weit weg).
Ist das möglich wenn der Kindsvater damit im Umgangsrecht eingeschränkt wird?
Wie kann ich auswandern trotz Umgangsrecht?
Kann man das irgendwie regeln damit ich doch gehen kann? :-?

[addsig]

Minniemaus29

Anfänger

Beiträge: 1

2

Mittwoch, 25. Juli 2007, 16:11

RE: alleiniges Sorgerecht - "Umzug ins Ausland möglich?"

Hallo Astrid,

zunächst mal herzlich willkommen hier im Forum.......

Lt. deinem Posting möchtest du auswandern...und das anscheinend ziemlich weit weg....weiter schreibst du, dass du das alleinige Sorgerecht hast.....

Ich weiß, die nachfolgenden Fragen wird dir wahrscheinlich jeder stellen, aber da du hier um Rat fragst, könnten deine Infos hilfreich sein....

1. Hast du nur zunächst den Wunsch auszuwandern, oder ist schon "alles in Tüten" und gepackt fürs Auswandern?
2. Wirst du dort leben und arbeiten können? Wer kümmert sich um die Kids?
3. Mit wievielen Kindern möchtest du auswandern und wie würde es sprachlich und schulisch in deiner zukünftigen Heimat aussehen?
4. Würden deine Kinder überhaupt mit auswandern wollen?
5. Wie sähe es aus, wenn du nur alleine ohne Anhang auswanderst?
6. Gäbe es die Möglichkeit, das/die Kind(er) beim KV zu lassen?

Ich bewundere es immer wieder, welche Schritte in ein neues Leben manche Menschen machen möchten....ob es aber wirklich komplett durchdacht und organisiert ist, bleibt für mich die Frage....(bin auch durch diverse TV-Sendungen etwas voreingenommen und muss dann leider immer wieder mit dem Kopf schütteln :-O )

Für mich persönlich wäre auswandern ein so lebenseinschneidender Wendepunkt für meine Zukunft und da ich sehr große Verantwortung auch für meine Kids mittrage, käme so etwas aktuell bei mir nicht in Frage....selbst ein Umzug evtl. 30 km entfernt würde schon Schwierigkeiten aufwerfen...

Aber zu deiner Grundfrage kann dir sicherlich das Jugendamt Auskunft geben....

LG
die Minniemaus<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Minniemaus29, 25.07.2007, 17:12 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

werner

Anfänger

Beiträge: 1

3

Mittwoch, 25. Juli 2007, 17:51

RE: alleiniges Sorgerecht - "Umzug ins Ausland möglich?"

Dann hab den Mut auch auf Unterhalt zu verzichten! Ihn für dein Kind anders zu organisieren!

Unterhalt ist verknüpft mit biolgischer und/oder gesetzlicher Elternschaft ( Adoption ), und Elternschaft ist mehr als eine süße Nacht im Bett mit Folgen.

Die Pflicht für den Unterhalt aufzukommen, Geld und/oder Betreuung, ist die andere Seite des Rechtes seine Träume, Wünsche, Hoffnung, Wissen und Liebe an die nächste Generation in eigener Verantwortung weiterzugeben.

Das ist der Kern des Lebens, "Bettsport" ist dagegen eine ( oft schöne ) Nebensache!

Werner

P.S.
Die Problematik wird im Rahmen von Scheidungen zu wenig beachtet, Zoo-Besuch-McDonald-Weihnachtsgeschenk-Papa ist keine Vaterschaft!
Dort ist der psychologische Sprengstoff vergraben der manchmal zu schrecklichen Famlientragödien führt![addsig]

astrid1973

Anfänger

Beiträge: 1

4

Freitag, 27. Juli 2007, 13:51

RE: alleiniges Sorgerecht - "Umzug ins Ausland möglich?"

Hallo Minniemaus,

ich versuche natürlich alle Fragen so gut es geht zu beantworten...

Ich habe noch nicht alles organisiert für meinen Wunsch auszuwandern. Ich habe meine Wohnung und meine feste Anstellung

Ich kann ohne Probleme dort leben da ich dort bereits viele Menschen (Familien) kenne und Arbeit hätte ich dort auch.

Ich würde mit einem Kind auswandern und für die Schulbildung ist auch bereits gesorgt. Ebenfalls habe ich schon mehrere Personen die meinem Kind und mir die Sprache beibringen würden.

Ich habe bereits seit Ewigkeiten nur Probleme mit dem Kindsvater. Er hat mich und mein Kind noch nie gut behandelt und deshalb kam auch die Trennung. Er hält sehr viel von Gewalt. Deshalb war ich auch oft genug beim Jugendamt und schon vor Gericht. Unterhalt kommt von ihm auch nicht. Er will nur seine Rechte und mehr interessiert ihn nicht. Außérdem hetzt er laufend mein Kind auf. Wenn mein Kind von ihm zurück kommt ist er total verstört und aggressiv. Das Gericht und auch das Jugendamt haben bisher nicht helfen können.

Ich denke der Umzug in das Ausland wäre für uns eine viel bessere Möglichkeit.
Und das letzte Mal im Urlaub wollte mein Kind auch nicht mehr weg. Er hat gebettelt für immer im Urlaub zu bleiben. Hier hat er sich wohl gefühlt. Und er hat dort mehr Freunde wie hier. Ich denke wir gehören einfach dort hin.

Das Jugendamt hat gemeint ich könnte ohne Probleme auswandern nur gibt es inzwischen 7 Urteile dagegen. Und ich habe Angst wegzugehen und dann plötzlich wieder kommen zu müssen. Dann fange ich in Deutschland bei null an. Das möchte ich vermeiden.

VLG [addsig]

astrid1973

Anfänger

Beiträge: 1

5

Freitag, 27. Juli 2007, 13:59

RE: alleiniges Sorgerecht - "Umzug ins Ausland möglich?"

Hallo Werner,

ich bekomme schon seit langer Zeit keinen Unterhalt mehr.

Der Unterhalt ist mir auch nicht so wichtig da ich schon immer mehr verdient habe wie der Kindsvater.

Der Kindsvater hat sich die ersten 2,5 Jahre um seinen Sohn absolut nicht gekümmert. Im Gegenteil. Er hat das Kind angeschrien und wenn es genervt hat in die Ecke geschmissen. Mich hat er schon mehrmals tätig angegriffen. Vorstrafen von Körperverletzung hat er auch.

Ich war mehr als einmal beim Jugendamt und auch schon vor Gericht. Aber es hat alles nichts genutzt den Umgang zu verbieten.

Ich möchte ins Ausland weil ich dort viel bessere Chancen sehe. Es ist auch schon alles organisiert.

Das einzige Problem ist das ich auf keinen Fall wieder nach Deutschland zurück muß. Dann müßte ich hier von null anfangen. Das will ich vermeiden.

LG Astrid[addsig]

Aninjha

Anfänger

Beiträge: 0

Gäste

6

Samstag, 28. Juli 2007, 07:59

RE: alleiniges Sorgerecht - "Umzug ins Ausland möglich?"

Zitat von »astrid1973«


Das Jugendamt hat gemeint ich könnte ohne Probleme auswandern nur gibt es inzwischen 7 Urteile dagegen.

VLG


Hallo Astrid,

solche Urteile sind Einzelfallentscheidungen.
Man kann von hieraus gar nicht sagen, wie ein Gericht in Deinem Fall urteilen würde.

Wenn ich aber mal sehe das es bereits 7 Urteile gibt, denke ich mal, sind es schon eine Menge, denn so viel Verfahren wird es wohl nicht geben.

Und: Du solltest auf jeden Fall damit rechnen, das Du das Umgangsrecht großzügig regeln mußt (alle Ferien Kind in Deutschland z.b.) und Du wirst Dich bestimmt dann auch an die Kosten für die Flüge beteiligen müssen.


[addsig]

Kitiara

Anfänger

Beiträge: 4

Registrierte Benutzer

7

Dienstag, 1. November 2011, 10:26

Hallo Astrid,

also, bei so einem Vater würd ich alles dran geben, dass das Kind da nicht mehr hin muss. Ich denke, deinem Bub kann das auch nur guttun, dem seltener ausgesetzt zu sein. Wichtig ist, dass dem Gericht klar wird, dass dein Umzug dies nicht zum Grund hat sondern weil euch da das Leben besser gefällt. Und hier ist auch die Meinung deines Sohnes wichtig.

Es wird was kosten, Geld sowie Nerven. Du musst wissen, wie wichtig dir dieser Umzug ist. Wenn du es wirklich, wirklich willst, dann versuch es! Das rechtlich durchzusetzen musst du eh vorher machen, hinterher nützt dir nicht viel, da hast du ihm das Kind bereits entzogen und das wird dir sicherlich nicht positiv ausgelegt!


Ob dein Ex dann das Kind in den Ferien zu sehen bekommt hängt auch sehr davon ab, ob das Kind das überhaupt will. Wie da die Rechtslage ist weiß ich nicht, aber wenn der Bub nicht will lässt sich auch das sicher rechtlich durchsetzen - wenn es soweit ist. Immer den ersten Schritt vor dem zweiten machen!

Und diese 7 abgelehnen Beschlüsse sind tatsächlich individuelle Fälle - und nein, solche Anträge gibt es gar nicht so wenige, dass diese 7 eine horrende Zahl sind! Das muss ja nicht immer das weit entfernte Ausland sein, auch Umzüge ans andere Ende der Republik oder in die europäischen Nachbarstaaten können da schon rechtliche Schritte erfordern. Wenn dein Ex so ein Ar*** ist, dann sollte das machbar sein. Er zahlt keinen Unterhalt? Er schlägt sein Kind? Was genau sollte das Gericht davon abhalten, dich mit dem Kind ziehen zu lassen? Natürlich musst du dich darauf einrichten, ein wenig schmutzige Wäsche zu waschen. So wie dich das stört, dies tun zu müssen bin ich sicher, dass du es auf einem rationalen Level tun kannst, ohne große Szenen und Emotionsausbrüche. So lang dir das gelingt, wirklich ganz logische Gründe vorzubringen, warum die Ansprüche deines Ex nicht ins Gewicht fallen sollen, kann doch da nicht viel schiefgehen.

Such dir einen guten Anwalt für Familienrecht und lass dich einfach mal beraten. Das kostet nicht die Welt und es gibt dir einen Einblick, wie deine Chancen stehen. Ich jedenfalls habe den Eindruck, das ist was du willst und was auch dein Kind will, also solltet ihr drum kämpfen.

Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg!

Liebe Grüße
Kitiara