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Freitag, 14. Januar 2011, 12:49

Beantragung alleiniges Sorgerecht als Vater

Hallo

Ich lebe seit nun mehr 3 Jahren getrennt von der Mutter meines Kindes mit der ich das gemeinsame Sorgerecht inne habe. Unser gemeinsames Kind lebt seit der Trennung von der Kindesmutter bei mir und ihr Interesse an unserem Kind hält sich seit dem leider auch sehr in Grenzen.
Vor ca. 2 Jahren bin ich mit meinem Kind umgezogen ohne Einwände der Kindesmutter so das die Entfernung zwischen uns seit dem ungefähr 300km beträgt.
In der Anfangszeit bin ich mit unserem Kind immer zu ihr hingefahren und habe teilweise auch bei ihr und ihrem neuen Lebenspartner übernachtet, was zwar ungewöhnlich erscheinen mag aber ok war damit unser Kind sie sehen konnte, da sie es nicht hin bekommen hat den Weg zu unserem Kind zu finden(in 2 Jahren hat sie den Weg insgesamt 3 mal zu uns gefunden für wenige Stunden).
Nun haben die beiden ein gemeinsames Kind(seit ca. einem jahr) und ihr Lebenspartner hatte angefangen ein Problem damit zu haben das ich bei ihnen über das Wochenende übernachte.
Damit könnte ich auch leben, doch seit dem haben ihre Anrufe bei uns, um mit unserem Kind zu sprechen, immer mehr abgenommen und seit 23.12. letzten Jahres meldet sie sich überhaupt nicht mehr.
Das hat mich zu dem Schluss gebracht das ich das alleinige Sorgerecht beantragen will/werde da unser Kind unter der Gesamtsituation leidet.
Nun weiss ich allerdings nicht ob ich überhaupt eine Chance habe dies zu bekommen und ich will unserem Kind nicht noch mehr zumuten was die Sache mit der Kindesmutter betrifft den auch wenn unser Kind seine Mutter nicht sieht ist es klar das es sie Vermisst.
Es ist nicht meine Absicht unser Kind von ihr fernzuhalten oder ihr den Umgang zu verwehren, ich bin nur in diversen Rechtsangelegenheiten Handlungsunfähig(Kontoeröffnung, Schulanmeldung etc.) weshalb ich diesen Schritt eigentlich auch nur gehen will da eine Einigung und mehrmalige bitten um Vollmachten seit der Trennung unmöglich sind.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:Weiss jemand an wenn und wohin ich mich wenden muss um in dieser Problematik eine Lösung zu finden oder wie ich die rechtlichen Einschränkungen überwinden kann ohne vor Gericht gehen zu müssen?


Mfg

-Lichtgestalt-