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alister

Anfänger

Beiträge: 1

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1

Montag, 5. September 2011, 15:49

Umgang des Kindes mit dem neuen Partner

hallo zusammen,
die Frage wurde bestimmt schon oft gestellt und beantwortet, finde ich keine befriedigende Antwort, die zu meinem Fall passt.
Ich bin alleinerziehender Vater und meine 4 Kinder leben bei mir. Meine Ex-Frau ist Knall auf Fall vor einem Jahr ausgezogen, weil sie im Internet jemanden kennen gelernt hat. Auch gerichtlich sind die Kinder bei mir verblieben, so dass sie die Kids alle 2 Wochen und in dne Ferien sieht. Um es klar zu sagen: Das ist gut so und ich will auch, dass sie und die Kinder Umgang haben, weil es gut für dei Kinder ist.
Ihr neuer Partner ist 27, sie 41. Er hat seine Frau (39) mit den gemeinsamen beiden Kinder ebenfalls sitzen gelassen und will sich nun mit meiner Ex "und meinen Kindern" (O-Ton) eine neue Familie aufbauen. Ich habe wirklich Bauchschmerzen damit. ie neue familie bekommt er sowieso nicht hin, aber die Kinder sollen nicht dem Einfluss eines Menschen ausgesetzt sein, der zwei Familien ins Chaos stürtzt. Meine Kinder wollen auch keinen Kontakt mir ihm, meine Ex besteht darauf. Was kann ich tun? Ich überlege zu versuchen, dass gerichtlich klären zu lassen. Gibt es jemanden, der Erfahrung damit hat? Wie gesagt, ich will nur nicht, dass er in die Nähe der Kids kommt.
Danke im Voraus.

Samurai-68

Anfänger

Beiträge: 6

Registrierte Benutzer

2

Montag, 3. Oktober 2011, 11:04

Re: Umgang des Kindes mit neuem Partner

Hallo alister,
als erstes: Gehe zu einem Anwalt. Dieser kann dir die Frage definitiv besser beantworten.
Um hier einen Tipp zu bekommen, solltest du deine Frage pauschalisieren. Worum geht es dir? Das du nicht möchtest, dass deine Kinder den Kontakt zu dem neuen Partner deiner Ex haben, konnte ich rauslesen. Deine Punkte, die du ansprichst (Alter, Trennungsgrund,...) sind leider gerichtlich gegenstandslos. Solltest du den Kontakt unterbinden wollen, musst du natürlich schlagfertige Argumente bringen und diese auch beweisen können (z.B. Alkohol Konsum, Drogen, körperliche Gewalt). Hier ist jedoch vorsicht geboten, denn eine Beahuptung aufstellen, kann einen manchmal in ganz schöne Schwierigkeiten bringen. Du musst auch bedenken, wenn du sowas gerichtlich über die Bühne bringen möchtest, müssen deine Kinder erstmal von einem Kinderpsychologen durchgecheckt werden. Damit schadet man oft den Kindern mehr. Die Frage ist, leiden die Kinder unter Trennung oder nur aufgrund des neuen Partners?
Wichtig ist es zu wissen: Lebt deine Ex mit ihrem Partner schon zusammen? Kennen die Kinder den Partner bereits? Haben die Kinder schon negative Erfahrungen mit dem neuen Partner gemacht? Das sind alles Fragen, die du erst beantworten musst, denn sollte der neue Partner mit deiner EX zusammenleben, wird es schwierig, du kannst nicht drauf bestehen, dass der Partner das Haus/Wohnung verlässt, sobald die Kinder vor Ort sind. Eine Begegnung, kannst du alleine nicht verbieten. Sprich, wenn die Kinder den Partner kennenlernen wollen, da´´kannst du das nicht verbieten, da du aber schreibst, dass die Kinder nichts von dem neuen Partner wissen wollen, ist dein Bedenken doch eigentlich grundlos? Wenn die Kinder entscheiden, dass sie ihn nicht kennenlernen wollen, dann muss das akzeptiert werden. Deine Ex kann eine Begegnung mit den Kindern und dem neuen Partner nicht erzwingen.
Gerichtlich kannst du das nur regeln, wenn Gefahr in verzug ist, sprich, wenn du Gründe nennen kannst, die jedoch nichts mit der Art der Trennung etc. zu tun haben, sondern mit dem neuen Partner als Menschen. Wie oben bereits genannt, Drogen, Alkohol, ....
Vielleicht kannst du ja die o.g. Fragen beantworten, dann kann man das Thema pauschalisieren und dir richtige Tipps geben.
Grüße Samurai