1. Reicht für all diese Dinge nun das ABR oder nicht?
Die Gründe aus deinem Posting reichen nicht aus. Das Gericht entscheidet nur über den Aufenthalt der Kinder
wenn sich die Eltern darüber nicht einig sind. Das seid ihr aber offenbar,weil die Kinder bei dir leben
und du ja mit seinem Einverständnis umgezogen bist.
2. Der Herr hat inzwischen neu geehelicht (...) und wohnt nun teils in seinem Haus, teils an seinem Arbeitsort (wo die neue Ehefrau herkommt) - also zwischen 300 und 450 km weg von hier. Macht da ein geteiltes Sorgerecht überhaupt noch irgendeinen Sinn?
Das ist auch kein Grund und ist auch seine Sache,wen er heiratet, mit welcher Frau er zusammen ist und wenn
es jeden Monat wechselt,alles seine Sache. Sowas als Begründung bei gericht vorzubringen bringt dir keine
Punkte.
4. Gibt es für diese Rechteübertragungen Formulare oder muss das generell vor Gericht?
entscheidungen Sorgerecht generell vor Gericht aber er kann dir eine Generalvollmacht schreiben mit der
du z.b. die Kinder in der Schule anmelden kannst,Reisepass baentragen kannst oder bei wichtigen OP
alleine entscheiden kannst.
3. Wie stehen die Richter tendenziell zu solchen Konstellationen? Hat da jemand Erfahrung?
Garnicht gut. was willst du,es klappt doch. UG findet regelmäßig statt,der KV ist damit einverstanden das die KIDs bei dir leben,was willste mehr !!
1. Reicht für all diese Dinge nun das ABR oder nicht?
Nein.
Der Lebenswandel meines Ex (siehe Frauenverschleiß) ist nicht gerade ein Vorbild,
Naund,seine Sache, kein Grund fürs Gericht.
Ich rate dir,gehe zum Jugendamt und lass dich dort beraten. Setze ein Schreiben auf (Generalvollmacht)
für den KV das er unterschreiben soll.
pajens