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Kitiara

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Beiträge: 4

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1

Dienstag, 1. November 2011, 11:16

ABR beantragen - oder gleich alleiniges Sorgerecht?

Hallo allerseits,

ich denke seit einiger Zeit darüber nach, an unserer rechtlichen Situation etwas zu ändern - allein schon, weil es jetzt himmelschreiend schwierig wird das mit geteiltem Sorgerecht alles zu regeln. Aber von vorne:

Ich war mit dem Vater meines Sohnes nie verheiratet, habe damals aber beim JA dem geteilten Sorgerecht zugestimmt (blind vor Liebe und Mutterhormonen). Der Vater war damals noch anderweitig verheiratet und hat aus der Ehe noch mehrere Kinder. Wir sind damals zusammengezogen, 300km weit weg von meiner Heimat, ging aber nur 2 Jahre lang gut. Dann habe ich versucht dort zu bleiben damit mein Sohn seinen Vater öfter sehen kann, der aber nur am Wochenende in seinem Haus war und auch eigentlich nur wenn er seine Kids hatte (alle 14 Tage).

Der Lebenswandel meines Ex (siehe Frauenverschleiß) ist nicht gerade ein Vorbild, auch wenn sein beruflicher Status ein gewisses Niveau impliziert. Er kümmert sich auch um seine restlichen Kinder nur oberflächlich und seine ältesten kommen nicht mehr wirklich gern zu ihm.

Inzwischen bin ich - mit seiner grummelnden Zustimmung - wieder in meine Heimat gezogen. Er hat gleich gesagt, dass er das Kind dann nur noch alle 4 Woche holt, was er offenbar stur durchzieht, obwohl er gelegentlich mal beruflich in der Nähe ist und es anders ginge. Hier vor Ort habe ich allerdings diverse Probleme mit den Anmeldungen für Kita, Sparbuch, bald dann Schule... Überall bräuchte ich seine Zustimmung, was schon allein wegen der Entfernung schwierig ist. Das würde ich gern ändern. Hier also meine Fragen (das Juristendeutsch in den Gesetzen und auf Wiki ist mir etwas zu hoch, ehrlich gesagt):

1. Reicht für all diese Dinge nun das ABR oder nicht?

2. Der Herr hat inzwischen neu geehelicht (...) und wohnt nun teils in seinem Haus, teils an seinem Arbeitsort (wo die neue Ehefrau herkommt) - also zwischen 300 und 450 km weg von hier. Macht da ein geteiltes Sorgerecht überhaupt noch irgendeinen Sinn?

4. Gibt es für diese Rechteübertragungen Formulare oder muss das generell vor Gericht?

3. Wie stehen die Richter tendenziell zu solchen Konstellationen? Hat da jemand Erfahrung?


Ein paar Ein- und Ansichten wären wirklich prima und würden mir sehr helfen, das ganze in einem objektiven Licht zu sehen.

Ich danke euch im Voraus!
Liebe Grüße
Kitiara

pajens

Anfänger

Beiträge: 5

Registrierte Benutzer

2

Donnerstag, 26. Januar 2012, 14:57


1. Reicht für all diese Dinge nun das ABR oder nicht?
Die Gründe aus deinem Posting reichen nicht aus. Das Gericht entscheidet nur über den Aufenthalt der Kinder
wenn sich die Eltern darüber nicht einig sind. Das seid ihr aber offenbar,weil die Kinder bei dir leben
und du ja mit seinem Einverständnis umgezogen bist.


2. Der Herr hat inzwischen neu geehelicht (...) und wohnt nun teils in seinem Haus, teils an seinem Arbeitsort (wo die neue Ehefrau herkommt) - also zwischen 300 und 450 km weg von hier. Macht da ein geteiltes Sorgerecht überhaupt noch irgendeinen Sinn?
Das ist auch kein Grund und ist auch seine Sache,wen er heiratet, mit welcher Frau er zusammen ist und wenn
es jeden Monat wechselt,alles seine Sache. Sowas als Begründung bei gericht vorzubringen bringt dir keine
Punkte.



4. Gibt es für diese Rechteübertragungen Formulare oder muss das generell vor Gericht?
entscheidungen Sorgerecht generell vor Gericht aber er kann dir eine Generalvollmacht schreiben mit der
du z.b. die Kinder in der Schule anmelden kannst,Reisepass baentragen kannst oder bei wichtigen OP
alleine entscheiden kannst.


3. Wie stehen die Richter tendenziell zu solchen Konstellationen? Hat da jemand Erfahrung?
Garnicht gut. was willst du,es klappt doch. UG findet regelmäßig statt,der KV ist damit einverstanden das die KIDs bei dir leben,was willste mehr !!


1. Reicht für all diese Dinge nun das ABR oder nicht?
Nein.





Der Lebenswandel meines Ex (siehe Frauenverschleiß) ist nicht gerade ein Vorbild,
Naund,seine Sache, kein Grund fürs Gericht.


Ich rate dir,gehe zum Jugendamt und lass dich dort beraten. Setze ein Schreiben auf (Generalvollmacht)
für den KV das er unterschreiben soll.

pajens
Kinder brauchen beide Eltern