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1

Montag, 16. Mai 2005, 21:27

Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Hallo! Mein getrennt lebender Mann und ich sind im Streit wg. dem Umgangsrecht. Warum und weshalb ist im Moment etwas zu viel zu erklären. Problem ist jetzt, wir haben eine Gerichtstermin deswegen, mein Mann hatte einen Beschluß zum Thema Umgang beantragt. Und unser Sohn soll mit zu dieser Ladung. Unser Sohn ist aber erst 3 Jahre alt! Ich habe mit meiner Anwältin schon darüber gesprochen und sie war auch absolut überrascht über diese Ladung. Mir behagt es gar nicht, dass unser 3jähriger Sohn mit zu so einer Verhandlung soll. Ich soll noch eine Betreuungsperson mitbringen. Ich glaube nur gar nicht, das er mit der Betreuungsperson mit zum Richter geht.
Gibt es Möglichkeiten so etwas zu verhindern? Der Kleine ist sowieso schon belastet durch diesen ganzen Streit und jetzt soll er noch vor Gericht. Ich kann das gar nicht befürworten.
Hat damit jemand Erfahrung?
Viele liebe Grüße[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

2

Montag, 16. Mai 2005, 23:02

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

huhu
leider interessiert die Richter es nicht ob die Kinder belastet sind.
Nur du als Mama musst aufpassen wenn Du dich dagegen auflehnen tust
und dagegen sprichst kann dies alles negativ auf dich ausgelegt werden.
Man muss schon zu anderen Tricks greifen :-(
Weiss nicht was du durch hast..aber entweder dein Kind ist zu dem termin Krank
oder Du musst das mitmachen.
Und mit dem Kleinen da halt hingehen...

Liebe grüsse

delphine0077

Anfänger

Beiträge: 1

3

Dienstag, 17. Mai 2005, 07:53

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Hallo Caty
Bei uns lief es damals auch so ab der kleine damals 4 sollte auch zum Termin angeblich wollten sie ihn auch anhören.Was aber nicht geschah da es einfach nicht hinhaut wenn beide Elternteile geladen sind,das Kind unbefangen zu befragen.Beim ersten Termin bin ich davon ausgegangen das der kleine in ein extra raum kommt u nicht zwischen Mama u Papa steht,aber da habeich mich geirrt er hat genauso auf den Gang gewartet wir wir Eltern auch .Beim zweiten termin bin ich dann absichtlich etwa 5 minuten zu spät zum Termin erschienen,so das mein ex u ich sofort ins richterzimmer gegangen sind u der kleine spielen konnte ohne von beiden Seiten zugetextet zu werden.
Ich weiß ja nicht wie weit der termin noch weg liegt bei uns kam die ladung auf einen freitag u montags war die verhandlung( erst sollten nur ich u mein ex erscheinen mein ex hatte dies aber wohl gewollt das der kleine mit kommt)
Meine Anwältin meinte damals hätte man das vorher gewußt hätte man den Gericht sagen können das man nix gegen eine Anhören des KIndes hätte es aber lieber hätte wenn es das JA macht oder halt das gericht zu einem anderen termin,so das das Kind nicht verunsichert wird.Du kannst ja deine Anwältin oder dein Anwalt fragen ob er den Termin für dein KInd verschieben kann.Wenn dies nicht geht,dann rate ich dir auf den letzten drücker zum Termin zu erscheinen,so bekommt das Kind die reibereien von euch Eltern nicht mit.Wenn ihr zwei euch einigt kann es sogar sein,das euer Kind garnicht befragt wird bzw angehört.
gruß delphine[addsig]

refa

Anfänger

Beiträge: 1

4

Dienstag, 17. Mai 2005, 09:49

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

hi caty,
du hast schon richtig erkannt, dass ein kind durch den streit der eltern belastet wird.
Eine gerichtsanhoerung ist bei einem streit um den umgang nur die logische konsequenz. Gerichtliche entscheidungen sind meisst fuer mindesten eine partei ohnehin oft nicht akzeptabel, wieso das spiel dann meisst erst anfaengt.
Grundsaetzlich ist hier jeder elternteil selbst verantwortlich fuer streiteren ums kind. Da die schuld aber immer beim anderen gesucht und gefunden wird, werdet ihr bei nichtbeilegung euer streieteren bald mit einem etwas gestoerten kind leben muessen.
Gerade wie Gast und andere hier schreiben, " mal zu ein paar Tricks greifen" zeugt deutlich das es den betreffenden nicht ums kind geht und das sie wenig elterliche kompetenz zeigen.
Grundsaetzlich gibt es weinige gruende sich auf umgangstreitereien einzulassen, aber viele Gruende im interesse des kindes, aengste, blockaden und eifersuechteleien sein zu lassen.
delphine schreibt : "Wenn ihr zwei euch einigt kann es sogar sein,das euer Kind garnicht befragt wird bzw angehört." Das solltest ihr euch zu herzen nehmen. Ihr koennt auch jederzeit das verfahren beenden, es zwingt euch keiner euch nicht zu einigen.
gruss refa
[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

5

Dienstag, 17. Mai 2005, 10:05

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Hallo Caty,

war mit meiner Kleinen (damals 3,5 Jahre) in der gleichen Lage...sogar zweimal ( Familiengericht und Oberlandesgericht).
Beide Male wurde Sie vom Richter gehört. In einem separaten Kinderspielzimmer (hat jedes Gericht) haben die Richter mit ihr geredet und gespielt. Heutzutage sind Richter nicht mehr die "alten Säcke" denen es scheissegal ist was passiert. Sie sind durch Schulungen und Lehrgänge so sensibilisiert, dass sie auch mit so Kleinen umgehen können.

Da die Kinder heutzutage durch POS (Beeinflussung der Kinder durch einen Elternteil) meistens total beeinflusst werden, möchten sich Richter ein Bild davon machen, wer von Beiden das POS (google mal "POS") ausübt. Es ist nämlich auch eine Art von Erziehung nicht schlecht über den anderen zu sprechen und das Kind zu beeinflussen...Kinder hören nämlich alles und interpretieren auch schon in diesem Alter das Meiste richtig.

Die allermeisten Richter legen heutzutage Beeinflussung des einen oder anderen Elterteils, ja sogar Beeinflussung durch Großeltern (was sehr oft vorkommt), als "Nich oder Bedingt Erziehungsfähig" aus.

Die Tortour auf dem Gerichtsgang vorher oder nachher kann man sich leider nicht ersparen. Geh mit deinem Kind ganz normal um, sage ihm vorher, dass auch der Papa da ist, laß es auch hingehen wenn es will, denn es gibt nicht wenige Richter, die auch da schon mal durch die Tür lunsen, um zu sehen wie es auf dem Gang abgeht.

Und ganz wichtig! Beeinflusse das Kind nicht! Richter haben ihre Methoden, dass herauszufinden und dann hast du schlechtere Karten...

Bereite das Kind vor, auch das ein Richter oder Richterin mit ihm sprechen wird und verhalte Dich ganz normal. Der Richter merkt es schon, wenn es ganz und gar nicht geht, mit dem Kind zu sprechen...dann kann es Dir aber passieren, dass ein "Familienpsychologisches Gutachten" in Auftrag gegeben wird, wenn er merkt, dass das Kind sehr verstört wirkt...

Wenn du mehr wissen willst, oder Tips brauchst, Du hast ja jetzt meine E-Mail Adresse...

@ Gast Da fängt es an...wenn man zu Tricks greift...Es geht um Kinder, nicht den anderen auszutricksen...


LG Steffen

allpapi

Anfänger

Beiträge: 1

6

Dienstag, 17. Mai 2005, 10:06

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Das war ich eben...vergessen mich anzumelden...

LG Steffen[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

7

Dienstag, 17. Mai 2005, 10:28

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

hi steffen,
sicherlich meintest du PAS (Parental Alienation Syndrome) :-).
POS (polarographic oxygen sensor) waere zwar schoen, dann koennten wir uns beruflich austauschen- aber das waers wohl nicht :-).

gruss refa
PS ansonsten gut dein beitrag


Gast

unregistriert

Gäste

8

Dienstag, 17. Mai 2005, 15:02

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Hi Refa,

ich wollte nur sehen, ob Du es auch merkst...;-)
natürlich meine ich PAS...
bin im Außendienst und verwechsele das ständig mit POS (Point of sale)...


Grüsse Steffen

allpapi

Anfänger

Beiträge: 1

9

Dienstag, 17. Mai 2005, 15:12

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

War wieder ich...

Steffen :roll: [addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

10

Dienstag, 17. Mai 2005, 18:20

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Hallo!
Vielen Dank für die vielen Tips. Ich dachte ich könnte meinem Kind einen solchen Termin ersparen aber es scheint wohl nicht zu gehen.
Natürlich beeinflusse ich mein Kind nicht und es wird garantiert zu seinem Papa gehen wenn wir auf dem Gang warten. Den Tip recht spät zu erscheinen finde ich noch am besten um die Wartezeit zu verkürzen.
Ich wundere mich trotzdem wie ein Richter sich dadurch ein Bild verschaffen will, denn jeder von euch kennt doch 3jährige. Sie sagen zwar die Wahrheit aber natürlich aus Kindersicht und mein Kleiner nur dann, wenn er auch will. Auf Befragungen antwortet er immer sehr mürrisch. Wenn er mal etwas erzählt, dann immer dann wenn man gar nicht damit rechnet. Sogar vom Kindergarten bekomme ich wenig erzählt, ist aber auch ok für mich.
Bei diesem Richter hatte ich schon einen Termin wg. Unterhalt, es ist noch ein recht junger, eigentlich kein Familienrichter sondern Vormundschaftsrichter sagte mein Anwalt. Ich hoffe, er hat wirklich genug Erfahrung und Fingerspitzengefühl.
Der Termin ist erst Ende Juni 2005 also noch recht lange hin.
Aber nochmal vielen vielen Dank für die vielen Tips.
Viele Grüße[addsig]

allpapi

Anfänger

Beiträge: 1

11

Dienstag, 17. Mai 2005, 18:25

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Hey Caty,

sollten uns wirklich mal treffen...
kann Dir vielleicht noch ein paar Tips geben...

LG Steffen[addsig]

Gast

unregistriert

Gäste

12

Samstag, 4. Juni 2005, 22:45

RE: Kind muss mit zum Gericht wg. Umgangsrecht

Hallo Caty,

ich habe beim Streit un´s Umgangsrecht gute Erfahrung mit einer Verfahrenspflegerin (Anwältin des Kindes) gemacht. Beim ersten Gerichtstermin war meine Kurze auch geladen und zum Glück hatte ich jemanden, der es nach der Anhörung ohne Theater weggelotsen konne. Beim zweiten Mal habe ich den Richter angerufen und ihm erklärt, wie belastend eine solche Situation für Fiona sei. Da hat er sich auf einen anderen Termin für ihre Anhörung eingelassen.
Bei der ersten Anhörung von F.s Vater und mir hatte ich den Eindruck, dass niemand wirklich daran interessiert war, zu gucken, womit es Fiona am besten geht. Anwälte sind nicht unbesdingt auf Deeskalation aus!
Als es zum zweiten Mal vor´s Gericht gehen sollte, bekam Fiona eine Verfahrenspflegerin zugeteilt. Die ist auch Anwältin, war aber sehr nett und hat Fiona auch zu der Anhörung beim Richter begleitet, wo fiona nämlich überhaupt nicht hinwollte. Diese Frau ist weder mir nochch Fionas Vater verpflichtet, also nur dazu da, zu schauen, was für Fiona das Beste wäre!
Im Endergebnis hat Sie bewirkt, dass Fionas Vater sich mit mir außergerichtlich einigen wollte. Vorher war er es, der unbedingt vor Gericht ziehen wollte. Mir hat er nie geglaubt, wenn ich ihm erzählt habe, wie es Fiona damit geht. Die Verfahrenspflegerin hat er dann zum Glück ernst genommen!

LG Mari