Samstag, 11. März 2010, 22:49 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Sorgerecht

Sorgerecht

Informationen für Alleinerziehende zum Sorgerecht

Sorgerecht
Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge) bezeichnet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und dessen Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.

Kommt es zur Trennung oder zur Scheidung der Eltern taucht das Problem auf, welcher Elternteil zukünftig diese Aufgaben übernimmt. Möglich sind das alleinige Sorgerecht des dann alleinerziehenden Elternteiles oder ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter.
Die elterliche Sorge wird  im Normalfall von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt. Das 1998 reformierte Kindschaftsrecht ermöglicht die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nun auch bei unehelichen Kindern.
 
Was aber passiert, wenn sich die Eltern trennen bzw. scheiden lassen?
 
Im Normalfall behalten nach der Scheidung beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Ist ein Elternteil nicht  damit einverstanden, muss ein entsprechender Gerichtsbeschluss erwirkt werden. In Ausnahmefällen kann dann das alleinige Sorgerecht erteilt werden. Bei nicht verheirateten Eltern hat zunächst nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit Zustimmung der Mutter kann das gemeinsame Sorgerecht für beide leiblichen Eltern erteilt werden.

 

 
Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern?
 
Da das Kind nach der Trennung oder Scheidung entweder bei der alleinerziehenden Mutter oder dem alleinerziehenden Vater lebt, stellt sich oft die Frage wie das gemeinsame Sorgerecht dann funktioniert. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen
 
    * Angelegenheiten des täglichen Lebens und
    * Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.
 
Eine sehr gute Übersicht Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung finden sie hier: Sorgerecht - Angelegenheiten von besonderer Bedeutung. Der alleinerziehende Elternteil, kann bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, was er es für das Kind am besten hält. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen aber von beiden sorgeberechtigten Elternteilen gemeinsam entschieden. Solche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes sind beispielsweise Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel, Wahl der Schule, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes.

 

 
Das Sorgerecht in Österreich (Obsorge) ist anders geregelt. Ausführliche Informationen zum Sorgerecht in Österreich finden Sie hier: Obsorge in Österreich, Obsorge beider Eltern und Alleinige Obsorge.

Weitere Informationen zum Thema Sorgerecht:

Gemeinsames Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht
Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Sorgerecht
News: Sorgerecht

Foto:www.pixelio.de

Aktuelle Forenbeiträge zum Thema Sorgerecht

Letzter Beitrag am 29.01.2010 - 14:58 Uhr von Potsdamer        Bisher keine Antworten

Alleiniges Sorgerecht Vater, wie?

hallo zusammen, ueber die sufu habe ich nichts fuer mich ausagekraeftiges gefunden. zum hintergrund, mein sohn 10 lebt nun seit 9 jahren bei mir. kontakt zur mutter in diesen 9 jahren lassen sich in stunden darstellen. das intresse am kind ist null. sie moechte mir, um damit abzuschliessen, das ... weiter