Samstag, 11. März 2010, 22:49 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Sorgerecht
Sorgerecht
Informationen für Alleinerziehende zum Sorgerecht

Kommt es zur Trennung oder zur Scheidung der Eltern taucht das Problem auf, welcher Elternteil zukünftig diese Aufgaben übernimmt. Möglich sind das alleinige Sorgerecht des dann alleinerziehenden Elternteiles oder ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter.
Die elterliche Sorge wird im Normalfall von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt. Das 1998 reformierte Kindschaftsrecht ermöglicht die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nun auch bei unehelichen Kindern.
Was aber passiert, wenn sich die Eltern trennen bzw. scheiden lassen?
Im Normalfall behalten nach der Scheidung beide Elternteile das gemeinsame
Sorgerecht. Ist ein Elternteil nicht damit einverstanden, muss ein
entsprechender Gerichtsbeschluss erwirkt werden. In Ausnahmefällen kann dann das alleinige Sorgerecht erteilt werden. Bei nicht verheirateten Eltern hat zunächst nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit Zustimmung der Mutter kann das gemeinsame Sorgerecht für beide leiblichen Eltern erteilt werden.
Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden
Eltern?
Da das Kind nach der Trennung oder Scheidung entweder bei der alleinerziehenden
Mutter oder dem alleinerziehenden Vater lebt, stellt sich oft die Frage
wie das gemeinsame Sorgerecht dann funktioniert. Der Gesetzgeber unterscheidet
zwischen
* Angelegenheiten des täglichen Lebens und
* Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher
Bedeutung sind.
Eine sehr gute Übersicht Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung finden sie hier: Sorgerecht - Angelegenheiten von besonderer Bedeutung. Der alleinerziehende Elternteil, kann bezüglich Angelegenheiten
des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, was er es für
das Kind am besten hält. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
müssen aber von beiden sorgeberechtigten Elternteilen gemeinsam entschieden.
Solche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des
Kindes sind beispielsweise Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel, Wahl
der Schule, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens
des Kindes.
Das Sorgerecht in Österreich (Obsorge) ist anders geregelt. Ausführliche Informationen zum Sorgerecht in Österreich finden Sie hier: Obsorge in Österreich, Obsorge beider Eltern und Alleinige Obsorge.
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 29.01.2010 - 14:58 Uhr von Potsdamer Bisher keine Antworten