Donnerstag, 18. März 2010, 19:44 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Vaterschaft

Vaterschaft

Informationen für Alleinerziehende zur Vaterschaft

Vaterschaft
Eine Vaterschaft könnte über die biologische Abstammung definiert werden. Rein rechtlich verhält sich das aber etwas anders. Vater eines Kindes im rechtlichen Sinne ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Ist die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, dann ist immer der Ehemann der Vater. Dabei spielt es keine Rolle, ob er wirklich der leibliche Vater ist. Ob das Kind während der Ehezeit gezeugt wurde, spielt ebenfalls keine Rolle.

Wenn sie alleinerziehend sind, und die Vaterschaft ungeklärt, bzw. bisher nicht beurkundet wurde, können sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. Das Jugendamt ist ihnen bei der Beurkundung der Vaterschaft behilflich.
 

Wurde von einem der Ehepartner die Scheidung, so ändert dies an der Rechtslage nichts. Rechtlich gesehen ist allein entscheidend, dass die Ehe zum Zeitpunkt der Geburt noch besteht. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. In der Realität dauert es oft jahrelang, bis eine Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Oft hat die mutter in dieser Zeit schon wieder eine feste Beziehung mit einem anderen Mann. Entsteht ein Kind aus einer solchen Beziehung, das noch vor der Scheidung geboren wird, ist zunächst einmal der Ehemann rechtlich gesehen der Vater. Die Vaterschaft lässt sich vor der Scheidung nur gerichtlich klären.

 

Vaterschaft
Gibt es bereits ein Scheidungsurteil gilt folgendes: Der Ehemann ist nur dann nicht der rechtliche Vater des Kindes, wenn alle folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Scheidung wurde bei Gericht eingereicht und das Kind wurde erst nach dem Einreichen der Scheidung geboren. Außerdem muss ein anderer Mann die Vaterschaft spätestens ein Jahr nach der Scheidung anerkannt haben. Maßgeblich ist der Zeitraum ab Rechtskraft des Scheidungsurteils. Und letztendlich müssen Mutter und der Ehemann der Anerkennung zustimmen.

Weitere Informationen zur Vaterschaft:

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

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guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter