Donnerstag, 18. März 2010, 19:38 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftsanfechtung
Informationen für Alleinerziehende zur Vaterschaftsanfechtung

Männer, die vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten, müssen nach der Rechtsprechung konkrete Verdachtsgründe für eine Anfechtung geltend machen, um eine gerichtliche Anordnung eines Vaterschaftstests zu erwirken und dürfen sich dabei nicht auf das Ergebnis eines heimlichen Tests berufen. Dieses Prinzip gilt im übrigen Zivilrecht für alle sonstigen Privatgutachten übrigens ebenso. Als konkrete Verdachtsgründe sind z. B. denkbar: nachweislich kein sexueller Kontakt mit der Mutter zum Zeugungszeitpunkt (Benennung von Zeugen) eine nachweisliche räumliche Trennung zum Zeugungszeitpunkt Zeugungsunfähigkeit des Klägers zum Zeugungszeitpunkt negative Vaterschaftsfesstellung gemäß ab 1. April 2008 neu eingefügten § 1598a BGB Das Gericht kann ein Abstammungsgutachten anordnen, dessen Ergebnis im weiteren Verfahrensverlauf als Beweis verwertbar ist. Äußerliche Merkmale kommen in der Regel nicht als Verdachtsmomente in Betracht. Wenn keine auffälligen Ähnlichkeiten mit einem anderen, für eigen gehaltenen Kind bestehen, ist dies kein zuverlässiger Hinweis gegen eine Verwandtschaft.

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira Bisher 1 Antwort