Donnerstag, 11. März 2010, 00:38 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Vaterschaftsklage

Vaterschaftsklage

Informationen für Alleinerziehende zur Vaterschaftsklage

Vaterschaftsklage
Eine Vaterschaft kann über eine Vaterschaftsklage angefochten werden. Zuständig für eine Vaterschaftsklage ist das Familiengericht. Um eine Vaterschaftsklage an zu streben, müssen gute Gründe vorgetragen werden, die einen ernsthaften Zweifel an der Vaterschaft entstehen lassen. Die einfache Behauptung nicht der Vater zu sein reicht keinesfalls aus. Oft werden heimliche Vaterschaftstests durchgeführt. Da diese aber in Deutschland verboten sind, können sie nicht einmal für einen Anfangsverdacht als Beweismittel vor Gericht vorgetragen werden. Damit eine Vaterschaftsklage vor dem Familiengericht zugelassen wird, müssen konkrete Verdachtsgründe benannt werde, die an der Vaterschaft zweifeln lassen. Plausibel wäre beispielsweise eine nachweisliche räumliche Trennung oder der viel schwerer zubelegende Nachweis, dass zum Zeugungszeitpunkt kein sexueller Kontakt zur Mutter bestand.Eine Zeugungsunfähigkeit des Antragstellers einer Vaterschaftsklage zum Zeugungszeitpunkt würde sich durch ein ärztliches Attest belegen lassen.
 

Vaterschaftsklage
Eine Vaterschaftsklage kann nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren angefochten werden. Als Frist gilt der Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Hat die Klage auf eine Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, so ergeben sich weitreichende rechtliche Konsequenzen für das Kind und den bisherigen Vater. Was jedoch auch im Erfolgsfall nicht möglich ist, das ist die Rückforderung bereits geleisteter Unterhaltszahlungen von dem Kind. Diese können allenfalls später von dem dann als Vater festgestellten Mann zurück gefordert werden.

 

Weitere Informationen zur Vaterschaftsklage:

Vaterschaft
Vaterschaftstest
Vaterschaftsanfechtung
Abstammungsgutachten
News: Vaterschaftsklage

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter