Donnerstag, 11. März 2010, 22:52 UTC+2

Informationen für Alleinerziehende: Vaterschaftstest

Vaterschaftstest

Informationen für Alleinerziehende zum Vaterschaftstest

Vaterschaftstest
Ein Vaterschaftstest erfüllt prinzipiell die gleichen Aufgaben, wie ein Abstammungsgutachten. Im Gegensatz zu den Abstammungsgutachten, die nur durch autorisierte Personen durchgeführt werden dürfen. Heimliche Vaterschaftstests sind in Deutschland verboten. Dennoch können sie überall privat in Auftrag gegeben werden. Der Markt mit Vaterschaftstests boomt. Nach Schätzungen stammen bis zu 10 Prozent aller Kinder nicht von dem vermeintlichen Vater ab. Auch bei privat in Auftrag gegebenen Vaterschaftstests, den sogenannten PCR-Gutachten wird eine DNA Analyse im Labor vorgenommen. Als Untersuchungsmateriel reicht beispielsweise eine Speichelprobe des Vaters und des Kindes. Im Handel gibt es fertige Sets mit Abstrichtupfern zur Entnahme von Speichelproben. Die Proben werden dann an ein Labor geschickt. Das PCR-Gutachten beinhaltet die Analyse bestimmter DNA-Merkmale, welche mittels moderner Labortechniken (PCR, Sequenzierung) erfolgt.
 

heimlicher Vaterschaftstest
Heimliche Vaterschaftstests sind in Deutschland verboten, deshalb sind sie auch nicht als Beweismittel vor Gericht verwertbar. Sie können nicht einmal dazu dienen eine Vaterschaftsklage zu begründen. Für eine Vaterschaftsklage müssen Gründe vorgetragen werden, die erheblich an der Vaterschaft zweifeln lassen. Dies ist zum Beispiel bei der nachweisbaren räumlichen Trennung der Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis der Fall. Wesentlich schwieriger nachzuweisen, aber ebenfalls ein Grund für die Zulassung für eine Vaterschaftsanfechtung ist der Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Empfängnis kein Geschlechtsverkehr zwischen vermeintlichem Vater und der Mutter stattgefunden hat.

 

Weitere Informationen zum Vaterschaftstest:

Vaterschaft
Vaterschaftsklage
Vaterschaftsanfechtung
Abstammungsgutachten
News: Vaterschaftstest

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Letzter Beitrag am 05.11.2009 - 23:18 Uhr von Ira        Bisher 1 Antwort

alleinerziehend:Dienstan Weihnachten

guten abend: ;( ich komme gerade von einer dienstbesprechung( 24std pflege, dienst bei einem behinderten),auf der wegen uneinigkeit die weihnachtsdienste ausgelost wurden. ich bin die einzige im team,die kinderhat und auch noch alleinerziehend ist. ich hatte mich immerhin bereit erklaert am 2.weih... weiter