Samstag, 11. März 2010, 00:41 UTC+2
Informationen für Alleinerziehende: Zumutbarkeit von Arbeit
Zumutbarkeit von Arbeit
Informationen für Alleinerziehende zur Zumutbarkeit von Arbeit bei ALG II Bezug
Empfänger von Arbeitslosengeld II können eine angebotene Arbeit nicht grundlos Ablehnen. Es droht eine Sanktion in Form von Leistungskürzung oder Leistungsentzug. Das gilt grundsätzlich auch für Alleinerziehende.
Nach dem SGB II ist Empfängern von Arbeitslosengeld II jede Arbeit zumutbar. Dies gilt auch für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.
Ausnahmen von dem Grundsatz, dass jede Arbeit zumutbar ist, gelten in folgenden Fällen:
Eine Arbeit kann also nicht alleine deshalb abgelehnt werden, weil
Foto:www.pixelio.de
Letzter Beitrag am 11.01.2010 - 20:25 Uhr von bow79 Bisher keine Antworten